Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Hauswirtschaftliche Versorgung rund um die Uhr

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Erleichterung der häuslichen Pflege

Seit dem 01. Januar gilt das neue Pflegestärkungsgesetz, das Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel wie Treppenlifte mit Zuschüssen stärker als früher fördert. So zahlt die Pflegeversicherung einen Pflegekostenzuschuss in Höhe von bis zu 4.000 Euro pro Person.

Ehepaare bekommen sogar bis zu 8.000,00 Euro. Wichtig ist, dass der Zuschuss VOR dem Kauf beantragt wird. Die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad müssen zum Zeitpunkt der Beantragung erfüllt sein. Außerdem muss der Umbau der Verbesserung des Wohnumfelds dienen.
Weitere Informationen zum Thema finden SIe unter "Sicher & barrierefrei wohnen im Alter"

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Welche Massnahmen werden gefördert?

Die Wohnungsanpassung kann verschiedene Massnahmen beinhalten, zum Beispiel:

  • Treppenlift
  • Fest installierte Rampen
  • Badezimmer-Umbau
  • Rutschfeste Bodenbeläge

Ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung kann auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden.

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