Sicher & barrierefrei im Alter wohnen

Altersgerechter Umbau bringt Sicherheit und erhöht die Lebensqualität.
Der Staat unterstützt bauliche Maßnahmen, die die Mobilität in den eigenen vier Wänden gewährleisten.

Wir geben Ihnen Tipps für den altersgerechten Umbaus Ihrer häuslichen Umgebung und wie hoch die Zuschüsse vom Staat sind, mit denen Sie rechnen können. 

Eine aktuelle Umfrage ergab: Jeder zweite Deutsche über 40 möchte auch im Alter in den eigenen vier Wänden leben. Die sollten dafür natürlich sicher und barrierefrei sein. Dazu können Sie selbst einiges tun, aber auch Vater Staat unterstützt Sie dabei.

  • Oft gleicht das Zuhause einem gefährlichen Hindernisparcours, weil viele Wohnräume viel zu überladen sind. Schaffen Sie Platz und entfernen Sie alles Überflüssige.
  • Häufig sind Sitzmöbel und Sofas zu niedrig. Das erschwert das Aufstehen. Holzfüße, die es im Baumarkt gibt oder die ein Fachmann anfertigen kann, schaffen Abhilfe.
  • Lose Teppiche oder Läufer sind Stolperfallen. Weg damit! Am besten die ganze Wohnung mit einem rutschfesten Bodenbelag auslegen. Im Bad sollten glatte Bodenfliesen gegen eine rutschfeste Alternative ausgetauscht werden.
  • Spezielle Griffe für die Badewanne erleichtern den Ein- und Ausstieg.
  • Ideal zum Telefonieren ist ein schnurloses Telefon, mit dem man sich frei in der Wohnung bewegen kann.
  • Sorgen Sie für ausreichend Beleuchtung in allen Räumen. Gut, wenn das Licht dabei indirekt aus mehreren Beleuchtungsquellen kommt. Moderne LED-Lampen bieten große Helligkeit bei geringem Verbrauch.
  • Im höheren Alter kann der Weg in andere Stockwerke zu einer mühsamen Angelegenheit werden. Mit einem Treppenlift erreichen Sie alle Stockwerke ohne große Mühe – und er hilft Ihnen auch beim Transportieren von Lasten wie etwa dem sperrigen Wäschekorb.

Seit dem 01. Januar gilt das neue Pflegestärkungsgesetz, das Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel wie Treppenlifte mit Zuschüssen stärker als früher fördert. So zahlt die Pflegeversicherung einen Pflegekostenzuschuss in Höhe von bis zu 4.000 € pro Person.

Ehepaare bekommen sogar bis zu 8.000 €. Wichtig ist, dass der Zuschuss VOR dem Kauf eines Treppenlifts beantragt wird. Die Voraussetzungen für die Einstufung in eine Pflegestufe müssen zum Zeitpunkt der Beantragung erfüllt sein. Außerdem muss der Einbau des Treppenlifts der Verbesserung des Wohnumfelds dienen.

Seit dem 01. Oktober 2014 gewährt auch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) mit ihrem Programm „Investitionszuschuss für altersgerechtes Umbauen“ einen Zuschuss für einen Treppenlift. Dieser Zuschuss erfolgt unabhängig von einer Einstufung in die Pflegegrade.

Der KfW-Zuschuss ist besonders für Personen ohne Pflegegrad interessant. Ein Treppenlift kann damit bis zu 1.000 Euro subventioniert werden.

Einzelne Bundesländer bieten verschiedene Förderprogramme. Die Höhe und die Art der Zuschüsse sowie die Voraussetzungen variieren je nach Bundesland.

Darüber hinaus wissen viele Mieter und Eigentümer nicht, dass Sie die Anschaffung eines Treppenlifts als „Außergewöhnliche Belastung“ steuerlich absetzen können. Welche Förderung oder Finanzierungsmöglichkeit im einzelnen Fall infrage kommt, sollte vor dem Kauf genau abgeklärt werden. Seriöse Treppenlifthersteller bieten eine ausführliche und kostenlose Beratung an.

Wir unterstützen Sie gerne im Alltag - Jetzt anfragen!