Die Häusliche Pflege von der Steuer absetzen

Die häusliche Pflege von Angehörigen ist oft mit enormen Kosten verbunden, wovon einige von der Steuer abgesetzt werden können. Wichtig ist, dass der Angehörige in seiner  Wohnung/ Haus oder in der des Pflegenden versorgt wird. Auch muss eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit bestehen, in Form eines Pflegegrades 2 oder höher oder einem "H" im Behindertenausweis für "hilflos" - benötigt dauerhaft fremde Hilfe. 

Nachfolgend werden einige Aspekte beleuchtet, die in Bezug auf die häusliche Pflege steuerlich geltend gemacht werden können. Hierbei handelt es sich um den Pflegepauschbetrag, Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen und um Pflegekosten als haushaltsnahe Dienstleitungen.

Folgende Pflegekosten können bei der häuslichen Pflege von der Steuer abgesetzt werden: 

  • Die Kosten für einen Pflegedienst nach 89 SGB XI 
  • Behandlung bei Tagespflege und Nachtpflege. (Wenn die Betreuungskraft einen freien Tag hat)
  • Aufenthalt in der Kurzzeitpflege (Wenn die Betreuungskraft Heimaturlaub macht)
  • Pflegevorrichtungen (zum Beispiel Prothesen, spezielle Betten)
  • Medikamente
  • Einbau eines Treppenlifts
  • Barrierefreie Umbaumaßnahmen
  • Fahrtkosten zum Arzt

 

Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen

Einge Pflegekosten lasen sich nach dem Einkommensteuergesetz als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen. Dazu zählen unvermeidbare Kosten, die höher sind als die Aufwendungen anderer Steuerzahler mit ähnlichem familiären und finanziellen Stand. Um dies berechnen zu können, wird von der Gesamthöhe der Einkünfte der Teil der tatsächlichen Kosten abgezogen, der die zumutbare Belastung übersteigt.

 

Wichtig ist zu beachten, dass alle Zuschüsse und Erstattungen erst von den gesamten Pflegekosten abgezogen werden müssen, bevor die Pflegekosten steuerlich geltend gemacht werden können.
Folgende Zuschüsse müssen Sie angeben

  • Das Pflegegeld des Pflegebedürftigen
  • Erstattungen im Rahmen von Versicherungen (wie z.B. eine  Pflegezusatzversicherung) 
  • Beihilfe
  • Einkommen und Bezüge des zu Pflegenden 

Pflegekosten als haushaltsnahe Dienstleistung

Viele Kosten, die nicht als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden können, können als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden.

Wichtig ist hierbei, dass nur die eigenen Ausgaben für die Pflege geltend gemacht werden können. Nicht wenn die Kosten für eine andere Person übernommen werden. 

Dazu zählen folgende Aufwendungen:

  • Grundpflegerische Leistungen eines ambulantes Pflegedienstes
  • Haushaltsleistungen einer (auch osteuropäischen) Haushaltshilfe oder Seniorenbetreuerin
  • Der Erwerb eines Hausnotrufsystems
  • Barrierefreier Umbau (z.B. ebenerdige Dusche)
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen durch einen Minijobber

Der Pflegepauschbetrag

Als Teil der außergewöhnlichen Belastungen kann der Pflegepauschbetrag in der Steuererklärung seit 2021 geltend gemacht werden. Dieser soll künftig die unentgeltliche Pflege von nahestehenden pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 entlasten. Der Pflegepauschbetrag gehört zur Einkommenssteuererklärung. Pflegende Angehörige tragen oft mehr Kosten als sie Zuschüsse von der Pflegeversicherung für ihren pflegenden Angehörigen bekommen. So zum Beispiel können über den Pflegepauschbetrag regelmäßige Fahrten zum Hausarzt oder Fahrten für den Einkauf entschädigt werden. Die gesetzliche Grundlage für den Pflegepauschbetrag ist in § 33b Abs. 6 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) zu finden. Mehr zum Thema Pflegepauschbetrag finden Sie hier

Können Fahrtkosten von der Steuer abgesetzt werden?

Sie können nur Fahrtkosten steuerlich geltend  machen, wenn diese in Verbindung zur Pflege stehen, das heißt, wenn Sie eine Fahrt zur Apotheke oder zum Arzt getätigt haben. Die Fahrt zum Einkaufen für den pflegenden Angehörigen kann nicht abgesetzt werden.

Häusliche Pflege und Betreuung • Daheim statt im Heim

 

Rosemarie Mersch

Beratung & Information
Sofiapflege GmbH

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Die Sofiapflege stellt in diesem Artikel lediglich einige Aspekte vor, die Sie bei Ihrer Steuererklärung in Bezug auf die häusliche Pflege in Betracht ziehen können. Für detailierte Informationen zur Steuererklärung und Absetzen von Pflegekosten bitten wir Sie sich an einen Steuerberater zu wenden. 

Quellenangaben

Pflege.de
https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/aussergewoehnliche-belastungen/

VDK
https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/pflege/pflege/80885/steuererleichterung_fuer_angehoerige?dscc=ok

taxfix
https://taxfix.de/steuertipps/pflegekosten-absetzen/