Die Patientenverfügung

Die Willenserklärung für den Notfall

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Sicherung der Selbstbestimmung durch eine Patientenverfügung

Mit Hilfe der Patientenverfügung wird das Selbstbestimmungsrecht sichergestellt, wenn der Patient selber nicht mehr in der Lage ist, eine eigene Entscheidung zu treffen. Er tritt somit sein Recht und seine Verfügung an eine nahestehende Person ab. Diese Person verfügt dann im Sinne des Patienten.

Die Patientenverfügung tritt rechtlich in Kraft, wenn der Patient selber keine Entscheidung mehr treffen kann. Die Patientenverfügung bezieht sich nur auf ärztliche und medizinische Maßnahmen.

Solange der Patient eigene Entscheidungen treffen kann, behält er auch das Recht, die Verfügung zu ändern oder an neue Situationen anzupassen.

Eine Vertrauensperson ist besonders wichtig

Generell ist die Erteilung der Verfügung ein gewissenhafter Schritt. Daher sollte nur eine Person bestimmt werden, der man sehr nahe steht. In den meisten Fällen werden Ehepartner oder Kinder ausgewählt, die die Entscheidungen im Sinne des Angehörigen treffen. Grundsätzlich sollte man die gewünschten Maßnahmen detailliert besprechen, um eventuelle Missverständnisse auszuschließen.

Die Verfügungen können im Internet heruntergeladen werden. Sie sind auch in Arztpraxen oder bei Institutionen zur Seniorenbetreuung erhältlich.

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