Mindestlohn für ausländische Betreuungskräfte

Fair bezahlt

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Mindestlohn auch für ausländische Betreuungskräfte 

Seit dem 1. Januar 2015 gilt bundesweit ein gesetzlicher Mindestlohn. Dieser Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland tätig sind, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber ein inländisches oder ein ausländisches Unternehmen ist. Dies betrifft also auch Pflegekräfte aus osteuropäischen Ländern wie bspw. Polen, Bulgarien, Slowakei, Ungarn, etc.

Seit der Einführung des Mindestlohnes für ausländische Betreuungskräfte konnte ein Ansteigen der monatlichen Kosten für die 24 Stunden Betreuung beobachtet werden. Trotzdem ist die 24 Stunden Pflege immer noch eine bezahlbare Alternative zum Pflegeheim.

Wie hoch ist der Mindestlohn ab 2021

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum zum 1. Januar 2021 zunächst auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und steigt dann in weiteren Schritten zum 1. Juli 2021 auf brutto 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf brutto 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf brutto 10,45 Euro.

24 Stunden Haushaltshilfe

Fair bezahlt

Alle unsere Betreuungskräfte und Hashaltshilfen werden fair bezahlt und erhalten ausreichend Freizeittage vertraglich zugesichert.

Das ist unser Anspruch.

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