Rechtliche Aspekte der 24 Stunden Pflege

Betreuungskräfte legal beschäftigen

So funktioniert die legale Beschäftigung einer häuslichen Betreuungskraft

 

Immer mehr Menschen haben den Wunsch, ihren Lebensabend - auch bei Pflegebedürftigkeit - in den eigenen vier Wänden zu verbringen. Eine Betreuungskraft, die mit im Haushalt lebt, ist dann eine gute Alternative zum Pflegeheim. Die Betreuungskräfte übernehmen die hauswirtschafltiche Versorgung und leisten grundpflegerische Tätigkeiten.

Es gibt jedoch im Vorfeld einiges zu beachten, damit die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BiHG) legal und rechtssicher abläuft. 

 

 

Variante 1: Die direkte Anstellung im Privathaushalt

 

Seit dem 01. Juli 2015 gilt für alle osteuropäischen Mitgliedsstaaten die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das heißt, dass ein deutscher Haushalt Bürger aus den Mitgliedsstaaten genauso einstellen kann wie einen deutschen Staatsangehörigen. Eine Erlaubnis der deutschen Arbeitsagentur wird dazu nicht benötigt.  

Auch für ausländische Betreuungskräfte  gelten die deutschen Arbeitsschutzgesetze und alle anderen arbeitsrechtlichen Regelungen wie zum Beispiel Urlaubsansprüche, Arbeitszeit, Unfall- und Krankenversicherung. Das heißt, dass die durchschnittliche Arbeitszeit nicht mehr als 8 Stunden betragen darf, also maximal 48 Stunden pro Woche. Pro Jahr gibt es einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen. Zudem hat die Betreuungskraft Anspruch auf den Mindestlohn, dieser beträgt in Deutschland ab dem 01.07.2021 9,60 EUR pro Stunde. Bitte beachten: Laut Angaben des Zolls darf der sogenannte Sachwert für die freie Unterkunft nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Es muss außerdem Lohnsteuer abgeführt werden und der Haushalt als Arbeitgeber muss Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung werden.

Bei einer Erkrankung oder während des Urlaubs der Betreuungskraft muss der Arbeitgeber sich selbst um den Ersatz kümmern und diesen natürlich zusätzlich bezahlen.   Der Vorteil einer direkten Anstellung der Betreuungskraft ist, dass der Arbeitgeber selbständig mit der Helferin oder dem Helfer aushandeln kann, welche Aufgaben übernommen werden sollen.

 

Vorteil

Nachteil

Das Weisungsrecht liegt bei Ihnen als Arbeitgeber
Aufgabenstellung und Entlohnung kann direkt mit der Betreuungskraft verhandelt werden

 Hoher bürokratischer Aufwand

die Familie hat alle Pflichten eines deutschen Arbeitgebers inklusive Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub

• die Familie muss sich selbst um einen Ersatz der Betreuungskraft bei Krankheit, Urlaub oder Kündigung kümmern

 

Variante 2: Beauftragung einer selbständigen Betreuungskraft

 

Eine weitere Möglichkeit der legalen Beschäftigung ist es, eine selbständige Betreuungskraft aus Osteuropa zu engagieren. Häufig erhält man im Bekanntenkreis eine entsprechende Adresse oder man findet in der Zeitung ein Inserat.

Die EU-Dienstleistungsfreiheit ermöglicht seit 2004 Anbietern gewerblicher, kaufmännischer, handwerklicher und freiberuflicher Tätigkeiten den freien Zugang zu den Dienstleistungsmärkten aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dies bedeutet, dass auch ausländische Betreuungspersonen in Deutschland ein Gewerbe anmelden können. Sie erbringen die Betreuungsdienstleistungen dann als selbständige Unternehmer auf eigenen Namen und eigene Rechnung.

Vorteil

Nachteil

Direkte Verhandlung des Dienstleistungsvertrages mit der selbständigen Betreuungskraft

 Gefahr der Scheinselbständigkeit, die mit Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Bußgeldern geahndet werden kann

• keine Weisungsbefugnis der Familie

• Bei Krankheit oder Urlaub muss sich der Kunde selbst um einen Ersatz kümmern

 

Variante 3: Entsandtes Pflegepersonal von osteuropäischen Arbeitgebern

 

Diese Variante ist die häufigste Konstellation. Aufgrund der bereits oben erwähnten Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU können Unternehmen aus den EU-Mitgliedstaaten ihre Mitarbeiter vorübergehend nach Deutschland entsenden, um hier Dienstleistungen – wie zum Beispiel Betreuungsleistungen – zu erbringen. Das Betreuungspersonal ist dabei sozialversicherungspflichtig beim Dienstleister im Heimatland angestellt. In der Regel wird dabei eine deutsche Vermittlungsagentur zwischengeschaltet, die die Kommunikation mit dem osteuropäischen Arbeitgeber übernimmt. Es entstehen dadurch zwei Vertragsverhältnisse: ein Betreuungsvertrag mit dem ausländischen Arbeitgeber der Betreuungskraft sowie ein Vermittlungsvertrag mit der deutschen Agentur.

Es gelten auch hier die deutschen Arbeitsbestimmungen zu Arbeitszeit, Ruhezeit oder Urlaub, auch wenn das Arbeitsverhältnis im Ausland besteht. Außerdem muss zumindest der deutsche Mindestlohn gezahlt werden.

Als Nachweis, dass die Betreuungskräfte tatsächlich in ihrem Heimatland sozialversichert sind, dient die sogenannte Bescheinigung A1, die am Tag der Anreise vorliegen sollte. Agenturen, die dieses Dokument auch auf Nachfrage nicht vorlegen können, sollten mit Vorsicht betrachtet werden.

Die Weisungsbefugnis gegenüber dem Betreuungspersonal obliegt hierbei dem Arbeitgeber im Heimatland. Dieser – und nicht die Kunden – bestimmt Arbeitszeit und die Art der auszuübenden Tätigkeit. In der Regel wird dies aber durch einen umfangreichen Vertrag vorab ausgehandelt. Die Ausführung wird dann im Alltag zwischen Betreuungskraft und Kunde vereinbart.

 

Vorteil

Nachteil

  für den deutschen Kunden entfallen sämtliche Arbeitgeberpflichten

• In Urlaubs- und Krankheitszeiten ist für eine Vertretung gesorgt

 es gibt schwarze Schafe unter den Vermittlungsagenturen. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Agentur die deutschen Arbeitsgesetze berücksichtigt und die Betreuungskraft ein legales Arbeitsverhältnis hat

 

Legale 24-Stunden-Pflege zu Hause

Die Beschäftigung von osteuropäischen Betreuungskräften in Privathaushalten kann eine praktikable Lösung für Pflegebedürftige und ihre Angehörige sein. Aber eben nur, wenn das Arbeitsverhältnis rechtlich einwandfrei geregelt wird.

Wir erklären Ihnen verständlich, welche Möglichkeiten es gibt, eine häusliche Betreuungskraft legal zu erngagieren.

1. Das Arbeitgebermodell
2. Selbständige Betreuungskräfte
3. Das Entsendemodell 

 

Gut zu wissen

Die sogenannte 24-Stunden-Pflege in häuslicher Gemeinschaft durch Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Es droht aufgrund eines Verstoßes gegen die Meldepflicht zur Sozialversicherung ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 EUR sowie eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Auch eine Ahndung wegen Hinterziehung der Lohnsteuer ist möglich.

Bei einem Arbeitsunfall der Betreuungskraft können zudem unkalkulierbare Kosten entstehen.

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