Verpflichtende Beratung für Pflegegeldempfänger

Kostenlose Pflegeberatung - Pflicht bei Bezug von Pflegegeld

Was ist ein Beratungseinsatz bei häuslicher Pflege?

Eine regelmäßige Pflegeberatung ist verpflichtend, wenn bei Pflegegrad 2-5 ausschließlich  Pflegegeld bezogen wird ( § 37 Absatz 3 SGB XI). Werden diese Beratungen nicht im vorgeschriebenen Zyklus in Anspruch genommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar komplett streichen.

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 ist ein Beratungseinsatz auch möglich, aber es besteht keine Verpflichtung dazu.

Werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert oder ausschließlich Pflegesachleistungen (Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst) in Anspruch genommen, entfällt die Verpflichtung zur Beratung.

Beratende Hilfe und Unterstützung bei der häuslichen Pflege

Im Gegensatz zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst hat der Beratungseinsatz für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige den Ansatz, diese zu unterstützen und Hilfe anzubieten.

Die Pflegeberatung soll die Qualität der häuslichen Pflege sicherstellen und wenn möglich verbessern. Sollten Fehler bei der häuslichen Pflege festgestellt werden, gibt der Beratungsleiter Anleitungen, um diese zu beheben.

Gibt es Hinweise darauf, dass der Pflegebedürftige vernachlässigt wird oder fahrlässig seitens der Pflegenden gehandelt wird, kann die Pflege ganz oder teilweise in die Hände eines ambulanten Pflegedienstes gelegt werden.

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Wer kann eine Beratung durchführen?

Die Beratung muss durch eine anerkannte Beratungsstelle oder durch einen Pflegedienst durchgeführt werden. Auch anerkannte Pflegekräfte können die Beratung leisten.

Die Beratung findet in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt. Dort kann der Berater sich ein genaues Bild von der Pflegesituation machen.

Die Wahl des Pflegeberaters ist den Versicherten freigestellt. Die Pflegekasse schreibt nicht vor, dass man sich an einen bestimmten Dienst wenden muss.

Empfehlenswert ist es, sich immer wieder an den gleichen Dienst zu wenden, weil die Mitarbeiter sich dann schon mit der Pflegesituation vertraut machen können.

Welche Themen werden beim Beratungstermin besprochen

Der Pflegeberater macht sich ein ganzheitliches Bild über die häusliche Pflegesituation. Wenn möglich sollten sowohl der Pflegebedürftige als auch die pflegenden Angehörigen gemeinsam am Gespräch teilnehmen. Geprüft wird als erstes, ob sich die Pflegesituation verändert hat nach dem letzten Termin.

Die pflegenden Angehörigen werden über Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten beraten, zum Beispiel durch die Verhinderungspflege oder die Tages- und Nachtpflege. Auch auf die kostenlose Teilnahme an Pflegeschulungen wird hingewiesen. Ein weiterer Punkt ist, dass der Pflegeberater objektiv einschätzt, ob eine Höherstufung des Pflegegrades nötig ist.

Ist der verpflichtende Beratungseinsatz kostenpflichtig?

Der Beratungseinsatz ist sowohl für Pflegende als auch Pflegebedürftige kostenlos. Die Abrechnung erfolgt durch den Beratungsdienst direkt mit der zuständigen Pflegekasse. Es muss also auch nicht in Vorleistung gegangen werden.

Welche Konsequenzen hat es, wenn der verpflichtende Beratungseinsatz nicht erfolgt?

Wenn der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht erfolgt, kann die PFlegekasse das Pflegegeld ganz oder teilweise kürzen. Sobald der Einsatz nachgeholt wird, werden die Pflegegeld-Zahlungen wieder vollständig geleistet.

Erinnert die Pflegekasse rechtzeitig an den fälligen Beratungseinsatz?

Nein. Die Pflegekasse schicken keine Erinnerung an den Pflegebedürftigen oder die Pflegepersonen. Bei der Anerkennung des Pflegegrades wird auf den vorgeschriebenen Beratungseinsatz hingewiesen und in welchen Zeitabständen er erfolgen muss. Eine weitere Erinnerung folgt dann nicht mehr.

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