Pflegefall - Was nun?
Was tun, wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird?
Plötzlich aus dem Alltag gerissen
Ein Pflegefall tritt oft ganz plötzlich ein – von heute auf morgen werden Menschen beispielsweise durch einen Schlaganfall, einen Herzinfarkt oder auch einen komplizierten Bruch aus ihrem normalen Leben gerissen und sind unerwartet auf die Hilfe anderer angewiesen. Für die Angehörigen, die damit konfrontiert sind, bricht nun eine schwierige Zeit an.
Zum einen ist ein plötzlicher Pflegefall emotional belastend, zum anderen müssen nun recht rasch viele Dinge organisiert und Entscheidungen getroffen werden.
Wir sagen Ihnen, was zu tun ist und woran Sie auf jeden Fall denken müssen.
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Pflegefall – was nun? Schritt für Schritt zur richtigen Pflege
Pflegebedürftigkeit stellt sich im Alter in der Regel nach und nach ein und Betroffene können sich entsprechend darauf einstellen. Bei einem Schlaganfall, einem Unfall oder einer Krankheit kann ein Pflegefall aber auch ganz plötzlich eintreten.
Unsere Pflegeexperten erklären erste Schritte, die weiterhelfen. Erhalten Sie Antworten auf wichtige Fragen:
- Wie stelle ich einen Antrag auf Pflegeleistungen?
- Was ist ein Pflegetagebuch?
- Wie läuft der Besuch des medizinischen Gutachters ab?
Pflegebedarf erfassen und Beratung suchen
Hilfe suchen
Grundsätzlich sollten Sie sich in dieser für Sie neuen Situation, Hilfe suchen und sich beraten lassen. Wenden Sie sich an einen Pflegestützpunkt oder an die kommunalen Pflegeberatungsstellen. In Kliniken gibt es die Sozialdienste, die auch beratend zur Seite stehen.
Wichtig zu wissen: Bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation haben Beschäftigte das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um die Pflege für einen nahen Angehörigen – dazu zählen Eltern, Großeltern, Ehegatten oder Lebenspartner, Geschwister sowie die eigenen Kinder – zu organisieren oder die Versorgung des Betroffenen sicherzustellen. Dafür gewährt die Pflegekasse auf Antrag, der umgehend eingereicht werden muss, ein Pflegeunterstützungsgeld, sofern der Arbeitgeber das Gehalt nicht fortzahlt. Die Pflegekasse ist übrigens der Krankenkasse des Pflegebedürftigen angegliedert.
Pflegebedarf analysieren
Analysieren Sie zeitnah, wie umfangreich der Pflegebedarf Ihres Angehörigen ist. Reicht eine stundenweise Betreuung durch die Angehörigen aus oder muss für den Pflegebedürftigen nun alles erledigt werden? Braucht er lediglich Hilfe beim An- und Ausziehen und bei der Haushaltsführung oder müssen die Körperpflege und die hygienische Versorgung auch mit übernommen werden?
Hilfreich für die Feststellung des Pflegebedarfs sind auch die im Internet kostenlos zur Verfügung stehenden Pflegegradrechner. Ein Pflegegradrechner ermöglicht Ihnen, den Grad der Pflegebedürftigkeit zu bestimmen. Anhand der von Ihnen gemachten Angaben berechnet er, welcher Pflegegrad Ihrem Angehörigen zustehen würde. So können Sie herausfinden, ob die Beantragung eines Pflegegrads bei der Pflegekasse sinnvoll ist.
Pflegegrad beantragen
Wenn das Ergebnis des Pflegegradrechners auf eine Pflegebedürftigkeit schließen lässt, so sollten Sie einen Antrag auf Erteilung eines Pflegegrades stellen.
Wenden Sie sich dazu an die Pflegekasse des Angehörigen, der plötzlich zum Pflegefall geworden ist und stellen Sie dort den Antrag. Nur wenn der Pflegebedürftige eine Einstufung in einen Pflegegrad hat, erhält er finanzielle Mittel für die Finanzierung der Pflege. Sie können den Antrag formlos schriftlich, telefonisch oder per E-Mail stellen.
Wir empfehlen die schriftliche Antragsstellung. So können Sie – falls der Antrag bei der Pflegekasse irgendwie untergehen sollte – nachweisen, dass und wann Sie ihn gestellt haben. Dies ist auch deshalb wichtig, da die Kosten für die Pflege rückwirkend ab Antragsstellung erstattet werden. Viele Kassen halten spezielle Formulare für die Antragsstellung bereit.
Finanzierung der Pflege
Pflege ist teuer. Deshalb ist es wichtig, dass Sie als pflegebedürftiger Mensch oder als pflegender Angehöriger wissen, was Ihnen an finanziellen Mitteln und Zuschüssen zusteht. Und wer bezahlen muss, wenn die finanziellen Mittel des Pflegebedürftigen nicht ausreichen.
Wenn ein Pflegebedürftiger einen Pflegegrad erhält, bekommt er von der Pflegekasse Pflegeleistungen. Pflege- und Betreuungsleistungen erhalten pflegende Angehörige sowie professionelle Pflegekräfte. Auch wer in einer Pflegeeinrichtung versorgt wird, hat Anspruch auf Pflegeleistungen, für Wohnen und Essen kommt die Pflegeversicherung allerdings nicht auf. Alle Leistungen müssen bei der Kranken- oder der Pflegekasse beantragt werden!
Pflegegeld
Pflegegeld erhält, wer in den eigenen vier Wänden durch einen Angehörigen, Bekannten oder andere privat organisierte Betreuungspersonen gepflegt wird. Hierunter fallen auch Betreuungskräfte aus osteuropäischen Ländern.
Voraussetzung für den Erhalt von Pflegegeld ist, dass der Pflegebedürftige einen Pflegegrad hat. Die Höhe des Pflegegelds hängt vom Pflegegrad ab.
Das Pflegegeld wird immer an den Pflegebedürftigen selbst ausgezahlt.
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen erhält, wer häusliche Pflegehilfe durch professionelle Pflegekräfte, also durch einen ambulanten Pflegedienst, in Anspruch nimmt. Diese Sachleistungen rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab.
Die Behandlungspflege – also Tätigkeiten wie Wundversorgung, Verbandswechsel, Medikamentengabe, Dekubitusbehandlung sowie Blutdruck- und Blutzuckermessung – fällt nicht unter die Pflegesachleistungen. Sie wird auf ärztliche Verordnung hin von examinierten Pflegekräften durchgeführt und die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.
Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung
Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich auch kombinieren. Und zwar dann, wenn sowohl Sie als Angehöriger pflegen als auch ein ambulanter Pflegedienst beauftragt ist oder der Pflegebedürfte zusätzlich in einer Tagespflege- oder Nachtpflegeeinrichtung (ab Pflegegrad 2) versorgt wird.
Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen monatlich mit der Pflegekasse ab. Die Pflegekasse prüft dann, ob die Pflegesachleistungen voll ausgeschöpft wurden. Wenn dies nicht der Fall ist, erhalten Sie anteilig noch Pflegegeld.
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Vorsorgende Verfügungen
Mit einer Vorsorgevollmacht wird einer anderen Person, der voll und ganz vertraut wird, das Recht eingeräumt, stellvertretend zu handeln. Dabei kann individuell festgelegt werden, auf welche Bereiche und Angelegenheiten sich das beziehen soll. Und es kann auch klar bestimmt werden, dass von der Vorsorgevollmacht erst dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Vollmachtgeber selbst nicht mehr in der Lage ist, über seine Angelegenheiten zu entscheiden. Mit der Vorsorgevollmacht wird die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers durch das Betreuungsgericht vermieden.
Wenn aber Ihr Angehöriger plötzlich pflegebedürftig ist, noch keine Vorkehrungen in rechtlicher Hinsicht getroffen worden sind und Ihr Angehöriger dazu nun auch nicht mehr in der Lage ist, bleibt nur die Möglichkeit, vom Vormundschaftsgericht einen Betreuer bestimmen zu lassen.
Vorsorgevollmacht besser notariell beurkunden lassen
Ist die Vorsorgevollmacht erstellt und man will sichergehen, dass die Vollmacht nicht angezweifelt wird, dann lässt man diese am besten notariell beurkunden. Die Vollmacht und den oder die Namen der bevollmächtigten Personen kann man auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
Unabhängig von der Vorsorgevollmacht ist es unabdingbar, sich um eine Konto- und Depotvollmacht bei der Bank zu kümmern. Nur so können auch die finanziellen Angelegenheiten von einer Person des Vertrauens geregelt werden.
Wichtig ist auch, dass die Angehörigen oder Vertrauten wissen, welche medizinischen Schritte im Fall einer Erkrankung ergriffen werden sollen. Tauschen Sie sich dazu rechtzeitig aus. Je detaillierter Sie wissen, welche Haltung der Betroffene beispielsweise zu lebenserhaltenden Maßnahmen im Notfall hat, desto besser könnten sie in seinem Sinne entscheiden. Idealerweise wird dies in einer Patientenverfügung schriftlich festgehalten. Hier geht es vor allem um den Umfang lebenserhaltender Maßnahmen, die Behandlung von Schmerzen oder auch um die künstliche Ernährung.
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Wie und wo möchte ich im Alter gepflegt werden?
Eine der wichtigsten Entscheidungen bei einem plötzlichen Pflegefall ist die, wo der Betroffene künftig gepflegt und versorgt werden soll – zu Hause oder im Pflegeheim. Dies ist eine ganz individuelle Entscheidung, die von vielen Faktoren abhängt. Entscheidend ist sicher, dass die Individualität und die Selbstständigkeit auch bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit weitestgehend erhalten bleiben.
- Stationäre Pflege
- Häusliche Pflege durch Angehörige oder Pflegedienste
- Betreuung in häuslicher Gemeinschaft
Stationäre Pflege
Die stationäre Pflege im Pflegeheim stellt die hauswirtschaftliche und pflegerische Versorgung durch Personal mit medizinischer Fachausbildung sicher. Zudem bietet das Heim die Möglichkeit, soziale Kontakte mit Gleichaltrigen aufzubauen. Dies ist vor allem auch dann interessant, wenn die Angehörigen nicht in nächster Umgebung wohnen und somit den Pflegebedürftigen nicht regelmäßig besuchen können. In der Regel gibt es im Heim diverse Freizeitaktivitäten und kulturelle Angebote.
Die stationäre Pflege hat natürlich ihren Preis, ist also meist mit recht hohen Kosten verbunden. Zudem muss sich der Pflegebedürftige an eine neue, anfangs völlig fremde Umgebung gewöhnen und wird aus seinen sozialen Strukturen gerissen. Statt seiner eigenen Wohnung hat er dann nur noch ein Zimmer als Rückzugsort.
Sollte die Entscheidung für den Umzug in ein Pflegeheim fallen, ist es wichtig, dieses sorgfältig auszusuchen und gut zu prüfen, ob die Tagesstruktur und die Angebote im Heim den Bedürfnissen des künftigen Bewohners einigermaßen gerecht werden.
Rechtliche Aspekte der 24-Stunden-Pflege
Ambulante Pflege
Die Alternative zum Pflegeheim ist die häusliche Pflege durch Angehörige, manchmal auch durch Freunde und Bekannte. So kann der Pflegebedürftige in seinem Zuhause und damit in seinem gewohnten Umfeld bleiben. Auch der Tagesablauf kann in vielen Fällen einigermaßen aufrechterhalten und die Pflege individueller gestaltet werden. In vielen Fällen bedeutet dies aber auch, dass ein Angehöriger die Pflege übernimmt und seinen Beruf dafür reduziert oder sogar aufgibt. Meistens ist die Pflege mit einem hohen zeitlichen Aufwand und einer großen persönlichen Belastung für den pflegenden Angehörigen verbunden.
Die Pflege zu Hause kann auch komplett durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden, wenn der Betroffene nicht rund um die Uhr Hilfe benötigt. Ambulante Pflegedienste kommen bei Bedarf mehrmals täglich oder mehrmals in der Woche ins Haus. Sie bieten medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung im häuslichen Umfeld. Denkbar ist die Versorgung natürlich auch in einer Kombination durch Angehörige und dem ambulantem Pflegedienst. So ist der Angehörige zumindest ein wenig entlastet.
Pflege zu Hause rund um die Uhr
Immer mehr Menschen haben den Wunsch, würdevoll und selbstbestimmt auch im Alter oder bei Krankheit zu Hause zu leben.
Durch eine Betreuungskraft vermittelt durch die Sofiapflege GmbH können auch Sie sich diesen Wunsch erfüllen. Die 24-Stunden-Pflege ist die bezahlbare und fürsorgliche Alternative zum Pflegeheim.
Die Betreuungskräfte helfen Ihnen im Alltag und sorgen dafür, dass Ihre Tagesstruktur erhalten bleibt. Neben hauswirtschaftlichen Hilfen übernehmen sie die Grundpflege und organsieren alles rund um Ihre Wünsche und Bedürfnisse.
Unsere Betreuungskräfte werden sorgfältig ausgewählt und auf ihre verantwortunsgvolle Aufgabe vorbereitet.
Häusliche Pflege und Betreuung - Immer informiert mit der Sofiapflege GmbH
- Rechtliche Änderungen & Pflegeleistungen im Überblick
- Hilfe bei Anträgen - Pflegegrad / Verhinderungspflege etc.
- Pflegeratgeber - exklusiv für Sie zum Download
- Informationen zu Pflegezuschüssen
- Erfahrungsberichte unserer Kunden
Broschüre
Fragebogen
Pflegehilfsmittel
Häusliche Pflege und Betreuung • Daheim statt im Heim
Jasmine Dinies
Ihre persönliche Beraterin
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