Dekra zertifiziert: Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen durch im Haushalt wohnende Betreuungskräfte aus dem Ausland DIN SPEC 33454
Bernadette Aßmann
Ihre persönliche Beraterin
Sofiapflege GmbH
07152 33 899 0
assmann@sofiapflege.de
Berliner Straße 31-71229 Leonberg
Für Ihre Betreuungskraft muss ein eigenes, abschließbares Zimmer zur Verfügung stehen. Bitte stellen Sie außerdem sicher, dass Ihre Pflegerin jederzeit Zugang zu Küche und Bad hat.
Eine mobile Internetverbindung ist ebenfalls notwendig, damit die Pflegerin Kontakt zu Familie und Freunden in ihrem Heimatland halten kann.
Eine 24-Stunden-Pflegekraft kann sehr schnell bei Ihnen sein. Meist dauert es nur 6-10 Werktage nach Vertragsabschluss, bis die gewünschte Kraft bei Ihnen ist.
In Notfällen können wir oft sogar noch schneller reagieren. Sprechen Sie uns einfach direkt an - wir können fast alles für Sie möglich machen.
In der Regel ist eine 24-Stunden-Pflegekraft, die mit im Haushalt lebt, monatlich deutlich günstiger als die Unterbringung eines Pflegebedürftigen in einem Heim. Wir berechnen Ihnen gerne Ihre individuellen monatlichen Kosten und erläutern Ihnen, welche Zuschüsse es aus der Pflegeversicherung gibt.
Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
- Patient hat eine Gehhilfe, benötigt Inkontinenzmaterial und Pflegegrad 3
- Die Betreuungskraft hat mittlere Deutschkenntnisse und schon Pflegeerfahrung
Kosten und Zuschüsse | Preiskategorie |
Kosten für die Betreuungskraft pro Monat | 2.700,00 € |
Vermittlungs- & Betreuungsgebühr (490 € pro Jahr) | 40,83 € |
Pflegegeld für Pflegegrad 3 pro Monat | - 573,00 € |
Verhinderungspflege (bis 2.418 € pro Jahr) | - 208,25 € |
Steuervorteile bis 4.000 € pro Jahr | - 333,33 € |
Gesamtbelastung pro Monat (beispielhaft) | 1.544,59 € |
* Es handelt sich bei dieser Berechnung um eine vereinfachte und beispielhafte Aufstellung der Kosten und möglichen Zuschüsse bei der Finanzierung der sogenannten 24-Stunden-Betreuung. Für den Zeitraum der Verhinderungspflege wird das bisher gezahlte Pflegegeld des Pflegebedürftigen auf die Hälfte gekürzt. Lediglich für den ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege wird das volle Pflegegeld ausbezahlt. Prinzipiell kann die eingetragene Pflegeperson frei entscheiden, wer als Ersatzkraft für die Verhinderungspflege dienen soll. In Bezug auf die Kostenerstattung gibt es jedoch Unterschiede, ob nahe Angehörige oder andere Personen (z.B. Nachbarn oder Pflegedienstmitarbeiter) zur Entlastung engagiert werden. Lesen Sie dazu hier mehr. Die genaue Höhe der Kosten und Zuschüsse ist vom Einzelfall abhängig und kann höher oder niedriger ausfallen. Zur optimalen Ausschöpfung der Pflege-Zuschüsse beraten wir Sie gern!
Verhinderungsgeld:
„Das Verhinderungspflegegeld wird nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 39 SGB XI bezahlt. Dazu muss die pflegebedürftige Person mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft werden, die pflegebedürftige Person muss seit mindestens sechs Monaten in der eigenen Häuslichkeit von der Pflegeperson gepflegt werden, die Pflegeperson muss zeitweise verhindert sein und die Kosten der notwendigen Ersatzpflege müssen nachgewiesen werden. Der Betrag für die Verhinderungspflege kann bis zu 2.499,00 € pro Jahr betragen.
Kurzzeitpflegegeld:
Außerdem ist eine Aufstockung durch Umwandlung des Kurzzeitpflege-Budgets in Höhe von maximal 887,00 € (50%) möglich, so dass insgesamt ein Betrag bis zu 3.386,00 € zur Verfügung stehen könnte. Lassen Sie sich von Ihrem Pflegeberater und/oder Ihrer Pflegekasse beraten.
Steuerermäßigungen:
Die Betreuung in häuslicher Umgebung zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne von § 35a EstG. Auf Antrag kann die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, um 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen ermäßigt werden. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten.“
Unsere Betreuungskräfte übernehmen die hauswirtschaftliche Versorgung und unterstützen nach Bedarf bei alltäglichen Aufgaben wie An- und Auskleiden, Körperpflege und Nahrungsaufnahme.
Darüber hinaus leisten sie Gesellschaft, begleiten bei Spaziergängen und aktivieren die betreute Person durch gemeinsame Aktivitäten.
So erhalten Sie als Angehöriger mehr "quality time" mit Ihren pflegebedürftigen Familienmitgliedern.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich telefonisch oder persönlich bei Ihnen zu Hause über die Vorteile der häuslichen Pflege. Auch während der Betreuungszeit stehen wir Ihnen immer zur Seite. Unsere Leistungen für Sie im Überblick:
Wir betreuen Sie auch in Meerbusch, Mettmann. Dormagen, Kaarst, Hilden und Düsseldorf.
Kundenberaterin