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Dekra zertifiziert: Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen durch im Haushalt wohnende Betreuungskräfte aus dem Ausland DIN SPEC 33454

24_Stunden_Pflege_in_Neuss

24 Stunden Pflege Neuss, Düsseldorf und Ratingen

Wir vermitteln professionelle 24-Stunden-Betreuung für Senioren und pflegebedürftige Menschen

Häusliche Pflege in Neuss und Umgebung

Bernadette_Assmann

 

Bernadette Aßmann

Ihre persönliche Beraterin
Sofiapflege GmbH

07152 33 899 0
assmann@sofiapflege.de
Berliner Straße 31-71229 Leonberg

 

 

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Anfrage

Anfrage

Neuss: Die Betreuungskräfte der Sofiapflege

Voraussetzungen für die 24 Stunden Pflege

Für Ihre Betreuungskraft muss ein eigenes, abschließbare zimmer zur Verfügung stehen. Bitte stellen Siie außerdem sicher, dass Ihre Pflegerin jederzeit Zugang zu Küche und Bad hat.

Eine mobile Internetverbindung ist ebenfalls notwendig, damit die Pflegerin Kontakt zu familie und Freunden in ihrem Heimatland halten kann.

Innerhalb von einer Woche bei Ihnen

Eine 24-Stunden-Pflegekraft kann sehr schnell bei Ihnen sein. Meist dauert es nur 5-7 Tage nach Vertragsabschluß, bis die gewünschte Kraft bei Ihnen ist.
In Notfällen können wir oft sogar noch schneller reagieren. Sprechen Sie uns einfach direkt an - wir können fast alles für Sie möglich machen.

Kosten und Zuschüsse für die 24-Stunden-Betreuung in Neuss und Umgebung

In der Regel ist eine 24-Stunden-Pflegekraft, die mit im Haushalt lebt, monatlich deutlich günstiger als die Unterbringung eines Pflegebedürftigen in einem Heim. Wir berechnen Ihnen gerne Ihre individuellen monatlichen Kosten und erläutern Ihnen, welche Zuschüsse es aus der Pflegeversicherung gibt.

Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
 

 

 

 

Unsere Broschüre Seniorenbetreuung in Neuss

PDF Dokument


Kostenbeispiel Altenpflege

- Patient hat eine Gehhilfe, benötigt Windeln und Pflegegrad 3
- Die Betreuungskraft hat mittlere Deutschkenntnisse und schon Pflegeerfahrung

Kosten und ZuschüssePreiskategorie
Kosten für die Betreuungskraft pro Monat       2.400,00 €
Vermittlungs- & Betreuungsgebühr (490 € pro Jahr)            40,83 €
Pflegegeld für Pflegegrad 3 pro Monat        - 545,00 €
Verhinderungspflege (bis 2.418 € pro Jahr)        - 201,50 €
Steuervorteile bis 4.000 € pro Jahr        - 333,33 €
Gesamtbelastung pro Monat effektiv       1.361,33 €

 

* Erläuterung

*Es handelt sich bei dieser Berechnung um eine vereinfachte und beispielhafte Aufstellung der Kosten und möglichen Zuschüsse bei der Finanzierung der sogenannten 24 Stunden Betreuung. Für den Zeitraum der Verhinderungspflege wird das bisher gezahlte Pflegegeld des Pflegebedürftigen auf die Hälfte gekürzt. Lediglich für den ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege wird das volle Pflegegeld ausbezahlt. Prinzipiell kann die eingetragene Pflegeperson frei entscheiden, wer als Ersatzkraft für die Verhinderungspflege dienen soll. In Bezug auf die Kostenerstattung gibt es jedoch Unterschiede, ob nahe Angehörige oder andere Personen (z.B. Nachbarn oder Pflegedienstmitarbeiter) zur Entlastung engagiert werden. Lesen Sie dazu hier mehr. Die genaue Höhe der Kosten und Zuschüsse ist vom Einzelfall abhängig und kann höher oder niedriger ausfallen. Zur optimalen Ausschöpfung der Pflege-Zuschüsse beraten wir Sie gern!

Verhinderungsgeld:
„Das Verhinderungspflegegeld wird nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 39 SGB XI bezahlt. Dazu muss die pflegebedürftige Person mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft werden, die pflegebedürftige Person muss seit mindestens sechs Monaten in der eigenen Häuslichkeit von der Pflegeperson gepflegt werden, die Pflegeperson muss zeitweise verhindert sein und die Kosten der notwendigen Ersatzpflege müssen nachgewiesen werden. Der Betrag für die Verhinderungspflege kann bis zu 1.612,00 €  pro Jahr betragen.

Kurzzeitpflegegeld:
Außerdem ist eine Aufstockung durch Umwandlung des Kurzzeitpflege-Budgets in Höhe von maximal 806,00 €  (50%) möglich, so dass insgesamt ein Betrag bis zu 2.418,00 €  zur Verfügung stehen könnte. Lassen Sie sich von Ihrem Pflegeberater und/oder Ihrer Pflegekasse beraten.

Steuerermäßigungen:
Die Betreuung in häuslicher Umgebung zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne von § 35a EstG. Auf Antrag kann die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, um 20 Prozent, höchstens 4 000 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen ermäßigt werden. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten.“

Mehr gemeinsame Zeit - Ihre Betreuungskraft kümmert sich um Haushalt und Besorgungen

Unsere Betreuungskräfte übernehmen die hauswirtschaftliche Versorgung und unterstützen nach Bedarf bei alltäglichen Aufgaben wie An- und Auskleiden, Körperpflege und Nahrungsaufnahme.

Darüberhinaus leisten sie Gesellschaft, begleiten bei Spaziergängen und aktivieren die betreute Person durch gemeinsame Aktivitäten.

  • Langjährige Erfahrung in der Seniorenbetreuung, Altenpflege und Haushaltsführung
  • Deutsche Sprachkenntnisse
  • Auf Wunsch mit Führerschein
  • Einfühlungsvermögen, Zuverlässigkeit, Hilfsbereitschaft

So erhalten Sie als Angehöriger mehr "quality time" mit Ihren pflegebedürftigen Familienmitgliedern. 

 

Leistungen_Bk-
24 Stunden Pflege in Düsseldorf, Neuss und Kaarst
24 Stunden Pflege in Düsseldorf, Neuss und Kaarst

 

Pflege heißt Nähe - wir sind immer für Sie erreichbar

Wir beraten Sie gerne unverbindlich telefonisch oder persönlich bei Ihnen zu Hause über die Vorteile der häuslichen Pflege. Auch während der Betreuungszeit stehen wir Ihnen immer zur Seite. Unsere Leistungen für Sie im Überblick:

  • Ausführliche Bedarfsanalyse und individuelle Beratung
  • Personalauswahl für Ihren ganz persönlichen Bedarf
  • Begleitung und Support während der gesamten Betreuungszeit
  • Organsiation der An- und Abreise Ihrer Betreuungskraft

Wir betreuen Sie auch in Meerbusch, Mettmann. Dormagen, Kaarst, Hilden und Düsseldorf.

Neuss

Bernadette Aßmann

Kundenberaterin

assmann@sofiapflege.de Berliner Straße 31-71229 Leonberg

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Stiftung Warentest
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Die Bezeichnungen „24h-Betreuung“, „24 Stunden Betreuung“, „24h Pflege“ oder „24 Stunden Pflege“ sind Branchenbezeichnungen, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch für die von uns angebotene Leistung etabliert haben. Wir möchten vorsorglich darauf hinweisen, dass mit unserem Angebot nicht einhergeht, dass die Betreuungskräfte ununterbrochen arbeiten. Pausenzeiten sind bereits aufgrund von gesetzlichen Vorgaben (u.a. arbeitszeitlichen Vorschriften) einzuhalten. Für weitere Erläuterungen steht Ihnen unser Team gern zur Verfügung.  

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