Pflegegeld
Unterstützung für die häusliche Pflege
Finanzielle Hilfen bei der häuslichen Pflege
Das Pflegegeld ist eine Geldleistung, die man erhält, wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und Angehörige oder professionelle Dienstleister, die häusliche Pflege übernehmen. Die Pflegebedürftigkeit wird vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) bescheinigt.
Das Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen oder der Tages- und Nachtpflege kombiniert werden. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad. Während der Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege wird das Pflegegeld anteilig weitergezahlt.

So viel Pflegegeld erhalten Sie pro Monat
Je nach Pflegegrad erhalten Sie monatlich eine finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege. Die Höhe des Pflegegelds errechnet sich aus dem jeweiligen Pflegegrad, der dem Versicherten zugewiesen ist.
Pflegegeld wird aber erst ab Pflegegrad 2 gezahlt. Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, nicht an die Person, die die Pflege des Pflegebedürftigen übernimmt.




Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung
Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich auch kombinieren. Und zwar dann, wenn sowohl Sie als Angehöriger pflegen als auch ein ambulanter Pflegedienst beauftragt ist oder der Pflegebedürfte zusätzlich in einer Tagespflege- oder Nachtpflegeeinrichtung (ab Pflegegrad 2) versorgt wird.
Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen monatlich mit der Pflegekasse ab. Die Pflegekasse prüft dann, ob die Pflegesachleistungen voll ausgeschöpft wurden. Wenn dies nicht der Fall ist, erhalten Sie anteilig noch Pflegegeld.

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Bernadette Assmann
Beratung & Information
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