Pflegesachleistungen

Anspruch - Höhe - Antrag

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Was genau sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen sind nicht - wie der Begriff vermuten lässt - technische HIlfsmittel für Pflegebedürftige, sondern Dienstleistungen, die die ambulanten Pflegedienste erbringen.

Dazu gehören:

  • Grundpflege - körperbezogene Pflegemaßnahmen
  • hauswirtschaftliche Versorgung
  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

Behandlungspflege wird nicht über die Pflegesachleistungen erbracht und abgerechnet.

Leistungsansprüche pro Monat

Einen Überblick über die jeweiligen Höchstgrenzen gibt die untenstehende Tabelle. Überschreiten die Kosten diese monatlichen Höchstbeträge, sind die nicht abgedeckten Kosten vom Versicherten selbst zu tragen.

Ist es aus finanziellen Gründen nicht möglich, die verbleibenden Pflegekosten selbst zu tragen, kann ggf. ein Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten bestehen.

Werden Pflegesachleistungen in Anspruch genommen, wird das Pflegegeld prozentual gekürzt.


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Leistungen der ambulanten Pflegedienste

Um Unterstützung bei der Pflege zu Hause zu erhalten, können Pflege- und Betreuungsbedürftige die Hilfen ambulanter Pflegedienste nutzen.

Sind diese durch Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen zugelassen, können sie Leistungen der Grundpflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung und der häuslichen Betreuung erbringen, deren Kosten innerhalb der geltenden gesetzlichen Höchstbeträge von der Pflegeversicherung übernommen werden.

Bis zu welchem Betrag pro Monat die Pflegekassen die sogenannten Pflegesachleistungen finanzieren, hängt davon ab, welcher Pflegegrad vorliegt sowie ob ggf. eine dauerhafte erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt worden ist.

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Welche Voraussetzungen müssen für Pflegesachleistungen vorliegen?

  • Es muss ein genehmigter Pflegegrad der Stufen 2 bis 5 vorliegen
  • Die Pflegesachleistungen müssen beantragt werden
  • Es darf keinerlei häusliche Krankenpflege über eine gesetzliche Krankenkasse erfolgen
  • Die Pflege muss in den eigenen vier Wänden (häuslicher Bereich) erfolgen

Pflegesachleistungen für Pflegegrad 1

Für pflegebedürftige Menschen mit dem Pflegegrad 1 sind Pflegesachleistungen nicht vorgesehen.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass für den Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag (125,00 € monatlich) herangezogen werden kann. Dieser steht für die Leistungen der Grundpflege durch einen Pflegedienst.

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