Vollmachten im Alter - Welche Verfügungen brauchen Senioren?

Es ist ratsam, dass man für das Alter gewisse Vorsorgemaßnahmen trifft. Dazu gehört zum Beispiel die Vergabe und Ausstellung von Vollmachten. Nachfolgend gibt es alle wichtigen Informationen zu Vollmachten und Verfügungen bei der Seniorenbetreuung.

Mit Hilfe der Patientenverfügung wird das Selbstbestimmungsrecht sichergestellt, wenn der Patient selber nicht mehr in der Lage ist, eine eigene Entscheidung zu treffen. Er tritt somit sein Recht und seine Verfügung an eine nahestehende Person ab. Diese Person verfügt dann im Sinne des Patienten. Die Patientenverfügung tritt rechtlich in Kraft, wenn der Patient selber keine Entscheidung mehr treffen kann. Die Patientenverfügung bezieht sich nur auf alle ärztlichen und medizinischen Maßnahmen. Solange der Patient eigene Entscheidungen treffen kann, behält er auch das Recht die Verfügung zu ändern oder an neue Situationen anzupassen.

Generell ist die Erteilung der Verfügung ein gewissenhafter Schritt. Daher sollte nur eine Person bestimmt werden, der man sehr nahe steht. In den meisten Fällen werden Ehepartner oder Kinder ausgewählt, die die Entscheidungen im Sinne des Angehörigen treffen. Grundsätzlich sollte man die gewünschten Maßnahmen detailliert besprechen, um eventuelle Missverständnisse auszuschließen. Die Verfügungen können im Internet heruntergeladen werden. Sie sind auch in Arztpraxen oder bei Institutionen zur Seniorenbetreuung erhältlich.

 

Im Unterschied zur Patientenverfügung beinhaltet die Vorsorgevollmacht auch alltägliche Dinge. Das heißt, dass im Notfall die komplette Betreuung eines Menschen über diese Vollmacht geregelt wird. Dazu gehört zum Beispiel die Abwicklung von finanziellen oder behördlichen Angelegenheiten. Die Vorsorgevollmacht ist tragend, wenn es um den sicheren Aufenthalt in den eigenen vier Wänden geht. Im Ernstfall kann über die Vorsorgevollmacht der Umzug in ein Seniorenheim vollzogen werden.

Die Betreuungsverfügung muss erst gerichtlich bestätigt werden. Erst danach tritt ihre Gültigkeit in Kraft. Vor der gerichtlichen Prüfung wird ein formloses Dokument verfasst und eine Person für die Betreuungsverfügung bestimmt. Das zuständige Gericht kann die bestimmte Person ablehnen, wenn es zum Beispiel Zweifel an der Eignung oder schwerwiegende Bedenken gibt. Selbst wenn die Betreuungsverfügung gerichtlich anerkannt und bestätigt wurde, unterliegt sie strengen Regeln.

Die als Betreuer bestimmte Person hat nur einen gewissen Handlungsspielraum. Sie kann nicht unabhängig agieren. Das Gericht muss über alle Vorhaben, die sich auf die Betreuung beziehen, in Kenntnis gesetzt werden. Die Betreuungsverfügung muss auch dann vor Gericht bestätigt werden, wenn die Handlungsunfähigkeit der ausstellenden Person bereits ärztlich bestätigt wurde.

Eine Bankvollmacht bezieht sich ausschließlich auf die Bankgeschäfte. Mit der Ausstellung einer Bankvollmacht bekommt, die darin bestimmte Person das Recht alle Bankgeschäfte zu tätigen. Ehepartner können alternativ auch ein gemeinschaftliches Konto eröffnen und führen. In der Regel ist eine Bankvollmacht unbegrenzt gültig. Sie wird auch dann akzeptiert, wenn der Aussteller verstirbt. Meist tritt sie auch erst mit dem Tod, im Falle einer Pflege oder wenn der Aussteller nachweislich handlungs- und geschäftsunfähig ist in Kraft.

Bei jeder Bank gelten andere Richtlinien. Vor der Ausstellung sollte man die Bank kontaktieren und sich über die Regeln der Bankvollmacht informieren. Oftmals stellt das Finanzinstitut auch einen Vordruck zur Verfügung. Meist bezieht sich die Bankvollmacht nur auf das Girokonto. Für Sparkonten, Aktiendepots oder Anlagen ist ein zusätzlicher Vermerk auf der Vollmacht notwendig. Personen, die größere Summen angelegt haben, sollten im Zweifelsfall einen Gesprächstermin mit einem Mitarbeiter der Bank vereinbaren oder einen Notar kontaktieren.

Der Organspendeausweis regelt, ob die Organe nach Eintritt des Todes gespendet werden. Personen, die im Besitz eines Ausweises sind, dokumentieren so die Bereitschaft zur Organspende. Es ist ratsam vertraute Personen über die Entscheidung zu informieren. Sollte eine Betreuung notwendig werden, dann wird der Pass in die Hände des Betreuers gegeben. Er regelt die Organspende, wenn eine Handlung erforderlich ist. Alternativ kann auch auf dem Organspendeausweis eine Person benannt werden.

Die Entscheidung zur Organspende wird dann im Bedarfsfall auf diese Person übertragen. Die Bereitschaft zur Organspende wird ausschließlich über den Organspendeausweis dokumentiert. Es gibt keine Listen oder ähnliche Registrierungsformen. Daher sollte man sehr sorgsam mit dem Ausweis umgehen. Sollte aus irgendwelchen Gründen die Organspende nicht mehr gewollt sein, dann genügt es den Ausweis zu vernichten.

Mit dem Testament wird der letzte Wille einer Person festgeschrieben. In erster Linie dient das Testament dazu, im Todesfall das Erbe zu regeln. Je nach Vermögenswerte müssen verschiedene Punkte bei der Testamentserstellung berücksichtigten werden. Das Testament sollte unantastbar sein, da sonst die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt. Testamente werden von Angehörigen sehr oft angefochten. Daher ist es ratsam sich von einem Notar oder Rechtsanwalt beraten zu lassen. In vielen Fällen wird der geistige Zustand bei der Testamentserstellung in Frage gestellt. Deshalb kann es erforderlich sein, dass eine dritte, unabhängige Person bei der Testamentserstellung anwesend ist und diese bezeugt.

Nicht selten sind Testamente nicht auffindbar oder es existieren sogar mehrere Testamente. Das ist meist der Fall, wenn Erbstreitigkeiten schon zu Lebzeiten ausbrechen oder Personen enterbt werden sollen. Deshalb sollte das Testament immer bei einem Notar hinterlegt werden. Im Todesfall lädt der Notar dann zur Testamentseröffnung oder informiert die betroffenen Personen schriftlich.        

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