Rückwirkende Erstattung des Entlastungsbetrages

Pflegebedürftige, die über einen Pflegegrad verfügen und in der häuslichen Umgbung gepflegt werden, steht der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 EUR pro Monat zu. Jährlich summiert sich der Entlastungsbetrag auf bis zu 1.500 EUR. Der Entlastungsbetrag ist dazu gedacht, Pflegebedürftioge und ihre Angehörigen im Alltag und Haushalt zu entlasten.

Prinzipiell kann man nur Beträge aus dem aktuellem Kalenderjahr abrufen, aufgrund der Corona Pandemie wurden die Fristen aber verlängert. So können bis zum Jahresende (31.12.2021) die offenen Beträge aus den Jahren 2019 und 2021 abgerufen werden.

Wir empfehlen daher,allen Pflegebedürftigen und ihren Angrhörigen, sich bei ihrer Pflegekasse zu erkundigen, in welcher Höhe ihnen noch Beträge zustehen.

  • der Entlastungsbetrag soll pflegende Angehörige und Pflegebedürftige im Alltag entlasten
  • erstattet werden Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen und stundenweise Betreuungsangebote
  • Leistungen der Tages- und Nachtpflege (z. B. die Verpflegung)
  • Leistungen der Kurzzeitpflege (speziell die sogenannten Hotelkosten von Verpflegung und Zimmer)

Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad von 1-5.

Wir unterstützen Sie gerne im Alltag - Jetzt anfragen!