Rente für pflegende Angehörige

Wenn ein Pflegebedürftiger von einem Angehörigen im häuslichen Umfeld gepflegt wird, bleibt dem Angehörigen meist selbst kaum Zeit berufstätig zu sein. Unter bestimmten Vorrausetzungen bekommt der Angehörige in solchen Fällen Beiträge zur Rentenversicherung von der Krankenkasse/ Pflegekasse gezahlt.

Es muss allerdings individuell geprüft werden, ob Anspruch auf eine Rentenbeitragszahlung durch die Pflegekasse besteht. Mit der Übernahme der Rentenbeitragszahlungen durch die Pflegekasse erhöht sich nicht nur die Rente. Es ist damit auch sichergestellt, dass die Beitragsjahre weiter fortgeführt werden.

Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz II gelten ab dem 1.1.2017 folgende Vorraussetzungen, um Rentenbeitragszahlungen von der Pflegekasse/ Krankenkasse zu erhalten.

1.  Der Pflegebedürftige muss einen Pflegegrad 2-5 haben.

2.  Die Pflege muss in häuslicher Umgebung stattfinden.

3.  Die wöchentliche Pflege muss mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf 2 Tage in Anspruch nehmen.

4.  Die Höhe der Rentenbeitragszahlung ist vom Pflegegrad abhängig.

5.  Zudem ist die Rentenbeitragszahlung von der in Anspruchnahme weiterer Dienstleistungen für die Pflege abhängig. Wer zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst beauftragt, bekommt weniger Beitragszahlungen.

6.  Der MD soll bei der Begutachtung festlegen, ob die Pflegeperson die Mindestpflegezeit von 10 Stunden für die Pflege von einer oder mehreren Personen erreicht. 

7.  Werden mehrere Personen gepflegt, können die Pflegezeiten addiert werden.

8.  Die Pflegeperson darf höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.

9.  Die Pflegeperson muss die Pflege ehrenamtlich machen. Sie darf kein Gehalt für die Pflege erhalten. Dies schließt jedoch nicht aus, dass sie von der zu pflegenden Person Pflegegeld bekommt

10. Wer bis 31.12.2016 einen Pflegebedürftigen mit Pflegestufe 0 gepflegt hat, bekam keine Pflegerente. Ab 1.1.2017 werden Pflegebedürftige mit Pflegestufe 0 in Pflegegrad 2 überführt und somit erhalten die pflegenden Angehörigen die Pflegerente.

Die Höhe der Rente ist von folgenden Faktoren abhängig:

1. Pflegegrad

2. Wöchentlicher Stundenaufwand für die Pflege

Für alle Pflegenden, egal wieviel sie verdient hatten bevor sie die häusliche Pflege übernommen haben oder noch verdienen werden, wird ein gleicher Wert für das Gehalt festgelegt. Daraus errechnet sich dann die Beitragszahlung für die Rente.

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