Pflegebegutachtung: So bereiten Sie sich optimal vor

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nach Beantragung eines Pflegegrades beauftragt die Pflegekasse den MD (Medizinischen Dienst) mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit
  • Bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor und bitten Sie gegebenenfalls einen Angehörigen oder Ihre Pflegeperson dazu
  • Falls Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht zufrieden sind, können Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen.

 

Für Pflegeleistungen ist in Deutschland die Pflegeversicherung zuständig. Doch nur pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf Unterstützung. Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen immer beantragt werden. Dies geschieht durch einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung, die an Ihre Krankenversicherung angegliedert ist.

Einen formlosen Musterantrag finden Sie hier in unserem Download-Center.

Es ist sinnvoll den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen, denn bei positivem Bescheid werden die Zuschüsse rückwirkend ab Antragstellung gezahlt.

Der Gutachter ist eine erfahrene Pflegefachkraft oder ein Arzt und befragt Sie mittels eines festgelegten Fragenkatalogs über Ihre Einschränkungen, Probleme und Unterstützungsbedarf in Ihrem Alltag. In der Begutachtung werden die Selbständigkeit und Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen (Modulen) geprüft und erfasst:

1. Selbstversorgung 

2. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

3. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

4. Gestaltung des Alltagslebens

5. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

6. Mobilität

Sinnvoll ist es, sich bereits vor der Begutachtung zu informieren, welche Kriterien entscheidend sind, um den Pflegegrad zu ermitteln und welche Kriterien bei der Pflegegradfeststellung keine Rolle spielen.

Legen Sie zum Begutachtungstermin Kopien folgender Unterlagen bereit:

●  aktuelle Berichte von Ärzten und Fachärzten

●  aktuelle Entlassungsberichte vom Krankenhaus oder Reha-Einrichtung

●  Medikamentenplan

●  Schwerbehindertenausweis (wenn vorhanden)

●  Liste aller Hilfsmittel (Brille, Hörgerät, Gehstock, Rollator, Vorlagen etc)

●  Pflegedokumentation (wenn Sie schon einen ambulanten Pflegedienst haben)

●  eigene Notizen über den Verlauf der Pflege, den Zeitaufwand und Schwierigkeiten (Pflegetagebuch)

●  Bitten Sie einen Angehörigen oder Ihre Pflegeperson bei der Begutachtung dabei zu sein. So kann Ihr Angehöriger/ Ihre Pflegeperson Sie unterstützen und vielleicht auch wichtige Aussagen beisteuern.

 

Überlegen Sie vorab, was Ihnen in Ihrem Alltag besondere Schwierigkeiten macht. Wobei benötigen und wünschen Sie Unterstützung in Ihrem Alltag? Was können Sie in Ihrem Alltag selbstständig ausführen?

Teilweise wird die Begutachtungssituation vom Pflegebedürftigen als ungewohnt empfunden, denn es muss dargelegt werden, dass bestimmte Alltagstätigkeiten nicht mehr selbstständig erledigt werden können. Die Fragen des Gutachters können als peinlich oder unangenehm empfunden werden, da es auch um Themen geht, über die sonst mit Fremden selten gesprochen wird. Hier kann ein anwesender Angehöriger oder eine Pflegeperson Halt und Unterstützung bieten.

Manchmal wird die Pflegesituation seitens des Pflegebedürftigen sehr geschönt dargestellt. Sei es aus Scham oder auch aufgrund einer fehlerhaften Selbsteinschätzung. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine demenzkranke Person von sich das falsche Bild hat, sie könne sich noch sehr gut alleine versorgen. Dann kann der Angehörige / die Pflegeperson den Verlust der Fähigkeiten und der Selbstständigkeit realistisch beschreiben und seinen Eindruck wiedergeben. Hier kann auch ein Vier-Augen-Gespräch mit dem Gutachter hilfreich sein.

Das Gegenteil, nämlich schauspielern um die Situation schlechter darzustellen als sie tatsächlich ist, ist nicht zu empfehlen. Die Gutachter sind erfahren in der Prüfungssituation und stellen dies schnell fest. Bleiben Sie glaubwürdig und zeigen den tatsächlichen Zustand des Pflegebedürftigen.

 

Sie haben jederzeit das Recht, Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse einzulegen – zum Beispiel, wenn Ihnen die Entscheidung unangemessen vorkommt oder eine Höherstufung aus unbekannten Gründen abgelehnt wurde. Fast jeder dritte Pflegegrad-Antrag wird zunächst abgelehnt. Aber die Chancen, nach einem Widerspruch doch noch Anspruch auf Pflegeleistungen zu erhalten, stehen gar nicht schlecht.

Wichtig dabei ist, dass Sie schnell reagieren und eine Frist von einem Monat nach Zugang der Entscheidung der Pflegekasse einhalten.

Wir unterstützen Sie gerne im Alltag - Jetzt anfragen!