Patientenverfügung und Corona Virus

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Nach Angaben des Kreisseniorenrates Leonberg sind viele Menschen derzeit besorgt darüber, dass sie im Falle einer Erkrankung mit dem Virus keine künstliche Beatmung erhalten.

Es geht um den Abschnitt in einer Patientenverfügung, indem bei einer Krankheitssituation alle medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und nur noch lebenserhaltende Maßnahmen in Betracht gezogen werden. 

Manfred Koebler, Vorsitzender des Kreisseniorenrates sagt, die Corona-Pandemie sei eine besondere Situation und müsse auch gesondert gehandelt werden.

Der Kreisseniorenrat hat sich aufgrund der Bedenken der Bürger in Zeiten der Pandemie zu einer Ergänzung der Patientenverfügung entschlossen, um darin den Willen des Patienten zu verdeutlichen. 

Die Leonberger Kreiszeitung gibt die Ergänzung nach einem Gespräch mit dem Vorsitzenden sinngemäß wieder:
"In Zeiten einer Corona- oder ähnlichen Epidemie möchte ich in meiner Patientenverfügung folgende Änderung verfügen: Im Falle meiner Erkrankung durch Covid-19- oder ähnlichem Virus verlange ich die Durchführung einer künstlichen Beatmung, sofern dies aus medizinischer Sicht notwendig ist ..." 

Diese Ergänzung kann auf der Homepage des Kreisseniorenrates (www.kreisseniorenrat-boeblingen.de) als PDF heruntergeladen werden.

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren eigenen Willen nicht mehr selbst gegenüber Ärzten oder Pflegekräften mitteilen kann. 

Die Verfügung bezieht sich auf medizinische Maßnahmen und teilt Ärzten mit, wie mit dem Patienten verfahren werden soll, auch im Hinblick auf lebenserhaltende Maßnahmen. 

Die Patientenverfügung muss immer in Schriftform erfolgen.

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