Neue Reha-Verordnung ab 01.07.2022

Ab dem 01.07.2022 tritt die neue Reha-Verordnung in Kraft. Ziel der Änderungen ist, bürokratische Hürden abzubauen und den Versicherten einen schnelleren Zugang zu Reha Maßnahmen zu geben.

In der Vergangenheit gab es häufig Beschwerden von Versicherten, weil der Genehmigungsprozess für geriatrische Rehabilitations-Maßnahmen oder Anschlussheilbehandlungen von Krankenkassen oft abgelehnt wurden.

Es gilt ab sofort: Es reicht, wenn ein Arzt eine Rehabilitations-Maßnahme verordnet. Die Genehmigung durch die Krankenkasse ist dann nicht mehr nötig.

Damit soll erreicht werden, dass der Gesundheitszustand sich nicht noch mehr verschlechert und eine schnelle Verbesserung erreicht wird. Voraussetzungen sind weiterhin, die Rehafähgkeit sowie die Erforderlichkeit der geplanten Maßnahme.

Anspruch auf eine geriatrische Reha-Maßnahme haben Menschen ab dem 70. Lebensjahr sowie Menschen, ab 60, bei denen eine geriatrische Multimorbidität vorliegt.

Die Verordnung für eine geriatrische Reha-Maßnahme muss zukünftig nur noch bei der Krankenkasse zur Kostenübernahme eingereicht werden. Eine Prüfung der medizinischen Notwendigkeit erfolgt nicht mehr.

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