Die Zahl der gesetzlich Betreuten steigt

Die Zahl der gesetzlich Betreuten ist erneut gestiegen. In Baden-Württemberg gibt es derzeit mehr als 113.000 Betreuungsverfahren. Bundesweit sind es mehr als 750.000. Nach Ansicht von vielen Rechtsexperten ist diese Zahl deutlich zu hoch.

Das Betreuungsgesetz trat 1992 in Kraft und löste das Entmündigungsgesetz ab. Angesiedelt ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch und dient dem Schutz von erwachsenen Personen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Im Unterschied zum alten Entmündigungsgesetz, bleibt ein gesetzlich Betreuter aber heute weiterhin geschäftsfähig.

Wenn sich der Zustand eines Menschen verschlechtert, sei es durch Krankheit, nach einer Operation oder durch einen Unfall, ist er häufig nicht mehr in der Lage, für sich selbst zu sorgen.

Auch bei vielen älteren Menschen tritt oftmals der Fall ein, dass sie sich nicht mehr selbst versorgen können. Dann kann ein gesetzlicher Betreuer durch ein Amtsgericht bestellt werden.

Offensichtlich neigen aber gerade die Sozialleistungsträger schnell dazu, nach einer gesetzlichen Betreuung zu rufen, wenn sie bemerken, dass ältere Menschen zum Beispiel nicht mehr mit Formularen zurecht kommen. Dabei könnte eine gesetzliche Betreuung in solchen Fällen oftmals noch durch intensivere Alltagshilfen vermieden werden. 

Ehegatten und Familien sollten sich frühzeitig Gedanken darüber machen, was im Ernstfall passieren soll. Unbedingt notwendig ist eine Vorsorgevollmacht. Ehegatten können sich zum Beispiel gegenseitig eine Vorsorgevollmacht erteilen. Denn auch als Ehegatte darf man ohne schriftliche Verfügung im Notfall nicht für den handlungsunfähigen Partner entscheiden.

Einen Vordruck für eine Vorsorgevollmacht sowie eine Patientenverfügung finden Sie in unserem Download-Center.

Wer sich über das Thema "Betreuungsrecht" näher informieren möchte, dem empfehlen wir die folgende Internetseite: https://www.familienrecht.net/betreuungsrecht/

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