Der Pflegeplatzmangel macht den Kliniken Sorgen

Immer weniger Pflegeplätze stehen in der Region Stuttgart zur Verfügung. 

Das hat Folgen für die Kliniken: das Entlass Management wird zeitlich verzögert. Dies aber führt zu finanziellen Einbußen für die Kliniken. Denn diese erhalten pro Patient und Krankheitsbild eine genau definierte Fallpauschale von den Krankenkassen. Wenn sich aber der Klinik-Aufenthalt des Patienten verlängert, werden die zusätzlichen Kosten nicht mehr übernommen. Die Kliniken haben daher ein großes Interesse daran, dass die Patienten so schnell wie möglich entlassen werden.

Oft haben die Patienten aber noch einen sogenannten „nachstationären Pflegebedarf“, das heißt, sie können sich noch nicht alleine zu Hause versorgen. Besonders betroffen sind dabei die Patienten mit schweren Erkrankungen, die keine Angehörigen haben, die sie pflegen können. Tatsächlich steigt die Anzahl von alten und pflegebedürftigen Menschen, die alleinstehend sind, immer mehr an. Dies liegt an geänderten Familienstrukturen und beruflich bedingtem Wegzug von Angehörigen.

Für diese Patienten müssen nach dem Klinikaufenthalt Kurzzeitplätze gesucht werden. Allerdings sinkt die Anzahl der Kurzzeitpflegeplätze in der Region seit 2016 stetig. Grund dafür ist die neue Landesheimverordnung, die vorsieht, dass es bis 2019 in Pflegeheimen nur noch Einzelzimmer geben darf. Dies schränkt die Wirtschaftlichkeit von Pflegeheimen empfindlich ein und die Anzahl der Plätze sinkt. Einzelne Pflegeheime wurden deswegen bereits geschlossen, zum Beispiel das Eduard-Mörike-Heim in Stuttgart. Experten rechnen damit, dass im Jahr 2025 allein in Stuttgart ca. 2.400 Pflegeheimplätze fehlen werden.

Die Zahlen sind dramatisch:

  • 2010 gab es in Stuttgart 5.445 stationäre Pflegeplätze, 2017 waren es nur noch 5.308
  • Die Heimträger meldeten 2015 1.320 freie Plätze, 2017 waren es nur noch 456.
  • Noch schlimmer ist die Situation bei den Kurzzeitpflegeplätzen: 2015 wurden 515 freie Plätze gemeldet, 2017 nur noch 68.

Schuld daran, dass so wenig neue Pflege-Einrichtungen entstehen, ist aber auch die Stadt Stuttgart selbst. Pflegeheim-Träger beklagen, dass es speziell in Stuttgart durch langwierige Verfahren und hohe Auflagen zu hohen Zeitverzögerungen beim Bau von neuen Einrichtungen kommt.

Ein weiterer Faktor ist, dass das Land die Förderung von Pflegeplätzen abgeschafft hat. In Baden-Württemberg werden seit nunmehr zehn Jahren Kliniken mit hohen Summen gefördert, aber die Pflegeheime werden privaten Investoren überlassen. Diese achten natürlich nur auf die Rendite einer Einrichtung, durch die begrenzte Anzahl an Plätzen werden Pflegeheimeinrichtungen aber immer uninteressanter. Dadurch fällt es den Pflegeheimen immer schwerer, neue Investoren zu finden.

Auch andere Einrichtungen für Pflegebedürftige kämpfen wegen Unwirtschaftlichkeit ums Überleben: bereits 2013 wurde die geriatrische Rehabilitationsklinik in Esslingen mit 100 Betten geschlossen sowie die Einrichtung der Diakonie im Bosch-Krankenhaus. Im RBK ist noch die letzte geriatrische Rehabilitation-Einrichtung zu finden. Trotz riesiger Nachfrage hatte sie in diesem Jahr einen Verlust von 600.000 Euro zu verzeichnen. Der Fortbestand dürfte daher auch anzuzweifeln sein.

Auch die Politik und die Pflegeversicherung scheinen den Blick von den Pflegeheimen abzuwenden. Die große Pflegereform mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 aus dem vergangenen Jahr begünstigte vielmehr die ambulante, häusliche Betreuung und hat die stationären Einrichtungen eher missachtet. Das ist auch nicht wirklich verwunderlich, denn die Unterbringung eines Pflegebedürftigen in einer stationären Einrichtung kostet deutlich mehr als die häusliche Pflege. Auch äußern immer mehr pflegebedürftige Menschen den Wunsch, nicht in einem Heim gepflegt zu werden.

Dennoch können wir nicht auf stationäre Einrichtungen verzichten. Besonders die Anzahl der Kurzzeitpflegeplätze muss entsprechend dem steigenden Bedarf wieder erhöht werden. Dies ist Aufgabe der Politik und muss zeitnah angepackt werden. Denn dieses Problem belastet nicht nur die Kliniken sondern auch die Kranken, Alten und Pflegebedürftigen, die allein gelassen werden.

Ein Baustein bei der Lösung kann natürlich auch die häusliche Betreuung sein. Eine sogenannte 24-Stunden-Betreuungskraft kann – in Zusammenarbeit mit einem ambulanten Pflegedienst – die häusliche Betreuung nach der Klinik-Entlassung übernehmen. Solche Einsätze sind in der Regel nur befristet und können über die Verhinderungspflege (bis zu 2.418,00 € in Kombination mit der Kurzzeitpflege) bezuschusst werden. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema – sprechen Sie uns einfach an

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