Der MDK - Unterstützer der Kranken oder Helfer der Krankenkassen?

Der MDK entscheidet über den Pflegegrad – und damit über die Höhe der Zahlungen aus der Pflegeversicherung.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK)  ist für die Begutachtung von Pflegebedürftigen und deren Einstufung in einen Pflegegrad verantwortlich.  Nach dem Pflegegrad richtet sich die  Höhe des Pflegegeldes und anderer Zuschüsse aus der Pflegeversicherung.

Die MDK Gutachter sind in der Regel  Ärzte oder Pflegefachkräfte. Beim Gutachten füllen sie am Laptop eine Tabelle mit Tätigkeiten und Fähigkeiten aus. Eine Software errechnet dann nach einer vorgegebenen Gewichtung die Punkteanzahl für den Pflegegrad aus. Erhält ein Patient weniger als 12,5 Punkte, wird kein Pflegegrad erteilt.

Finanziert wird der MDK durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).

Für Außenstehende ist das System der Medizinischen Dienste nicht transparent genug. Immer wieder werden Vorwürfe laut, dass der MD nicht unabhängig sei und „Quoten“ erfüllen müsse, damit die Verpflichtungen der Pflegeversicherungen im Rahmen bleiben. Belege für eine bewusste Beeinflussung des MD durch die Pflegeversicherung gibt es allerdings nicht.

Allerdings arbeiten die Pflegegutachter „im Auftrag“ der Pflegeversicherung und sind dieser Institution gegenüber durchaus verpflichtet.

Als die große Pflegereform ins Rollen kam, war es einer der Wünsche von Gesundheitsexperten, dass der MD in Zukunft staatlich finanziert werden sollte. Doch soweit ging das Gesundheitsministerium nicht. Dabei fordert sogar die Pflegebevollmächtigte des Bundes Ingrid Fischbach eine umfassende Reform des MD. Frau Fischbach fordert eine „Umstrukturierung des MD, mit dem Ziel größerer Unabhängigkeit“.

Stattdessen wurde das Gutachtensverfahren reformiert. Auch das ein wichtiger Schritt: denn nun prüfen die Gutachter nicht mehr die benötigten Pflegeminuten sondern die Selbständigkeit des Pflegebedürftigen. Ein System, dass besonders Menschen mit psychischen oder demenziellen Erkrankungen entgegen kommt.

Das neue Verfahren trat im Januar 2017 mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 in Kraft. Im Jahr 2017 wurde bereits 1,61 Millionen Mal nach dem neuen System begutachtet. Die Ablehnungsquote liegt bei knapp unter 20%.

Lediglich 6,8 % der Begutachteten legt Widerspruch gegen einen Pflegegrad ein. Das hört sich erstmal positiv an. Aufhorchen lässt aber der hohe Prozentsatz derer, deren Widerspruch Erfolg hat.

23,9 % erhielten einen neuen Pflegegrad, weil sich der Hilfebedarf in der Zwischenzeit verändert hat. Bei 28,7 % bestätigte der Zweitbegutachter, dass der Pflegegrad falsch war.

Das heißt: knapp jeder dritte Widerspruch hat Erfolg. Eine Zahl, die zu denken gibt.

Der Spitzenverband des MD, der MDS, sieht die Ursache dafür bei den Pflegebedürftigen. Häufig würden Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht oder Informationen zurück gehalten werden. Dabei mehren sich die Berichte über Fehler seitens der Gutachter.

Ein Grund dafür mag in der engen Zeittaktung der Gutachter liegen. Für eine Begutachtung steht meist nicht mehr als eine Stunde zur Verfügung. Aber manche Krankheitsbilder und Situationen erfordern sehr viel mehr Zeit zur Aufnahme.

Hinzu kommt, dass das neue Begutachtungsverfahren sehr viel mehr Zeit in Anspruch nimmt und deutlich umfangreicher geworden ist, als die ursprüngliche Variante.

Zudem gibt es durch den neuen Pflegegrad 1 sehr viel mehr Antragsteller als bisher. Der MD hat dem erhöhten Aufkommen Rechnung getragen und neue Gutachter eingestellt, aber diese müssen natürlich erst geschult werden und sich in dem neuen Verfahren zu Recht finden.

Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollte daher in jedem Fall die Devise sein, das Ergebnis des MD-Gutachtens genau zu prüfen. Am besten ist es dabei, auch einen unabhängigen Pflegeberater zu kontaktieren.

Unabhängige und kostenlose Beratungsstellen sind beispielsweise die IAV-Stellen und Pflegestützpunkte.

Falls Sie außerdem überlegen, Widerspruch gegen das MD-Gutachten einzulegen, empfehlen wir Ihnen dringend, einen Fachanwalt für Pflege oder einen selbständigen Pflegeberater hinzuzuziehen.
Nach unseren Erfahrungen sind die Pflegekassen dann eher bereit, das Gutachten nochmals zu überdenken.

Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, einen passenden Rechtsbeistand zu suchen. Sprechen Sie uns einfach an.

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