Das dritte Pflegestärkungsgesetz: Abschluß der Pflegereform

Am 01. Dezember 2016 wurde das Dritte Pflegestärkegesetz (PSG 3) im Bundestag beschlossen. Es tritt bereits im Januar 2017 in Kraft. Das PSG 3 ist der folgerichtige Abshcluß der großen Reform der Pflegeversicherung und verfolgt unterschiedliche Ziele.

Hauptziel ist die Verbesserung der Koordination von Pflege und Beratung durch die Kommunen. Hierbei geht es in erster Linie um die grundsätzliche Sicherstellung der Pflege, um die sogenannten niedrigschwelligen Angebote und die Pflegeberatung.

Außerdem erhalten die gesetzlichen Krankenversicherungen ein weitreichendes Prüfungsrecht, um systematisch gegen Abrechnungsbetrug vorzugehen. Gerade im vergangenen Jahr gab es immer wieder Meldungen in den Medien über großangelegte Betrugsfälle durch Pflegedienste. Gerade russische Pflegedienste im Großraum Berlin fielen durch organisierte Abrechnungsbetrügereien negativ auf.

Ab sofort ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch zur Abrechnungsprüfung bei häuslicher Krankenpflege berechtigt. Bei ambulanten Pflegediensten durfte er bisher nur in dringenden Verdachtsfällen unangemeldet kontrollieren. 

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