Barrierefreies Wohnen für Senioren

Senioren benötigen eine barrierefreie Wohnung. Diese lässt sich mit verschiedenen baulichen Maßnahmen gestalten, für die es Förderungen durch die Pflege-, Kranken- und Rentenkasse, durch Länderprogramme, die KfW und Stiftungen gibt.

Barrierefreiheit in der Wohnung bedeutet, dass verschiedenste Hemmnisse, welche die Bewegungs- und Handlungsfähigkeit beschränken, nicht (mehr) vorhanden sind. Solche Barrieren gibt es in der durchschnittlichen Wohnung überall, allein schon kleine Türschwellen gehören dazu. Diese kann ein Rollstuhl nur schwer überqueren, auch werden sie für Senioren gern zur Stolperfalle. Jüngere und gesunde Menschen nehmen sie meistens gar nicht wahr. Davon abgesehen sind manche Barrieren auch sinnvoll: Ein Balkongeländer ist auch eine Barriere, die aber Abstürze verhindert. Die kleinen Barrieren in der Wohnung können aber die Selbstständigkeit, Freiheit und Beweglichkeit der Senioren im Alltag einschränken. Daher ist mit zunehmendem Alter eine barrierefreie oder zumindest barrierearme Wohnung anzustreben. Neben den Türschwellen zählen unter anderem Treppenstufen und schmale Türen dazu, die sich bei bestimmten Bewegungseinschränkungen als fast unüberwindbar erweisen können. Es gibt altersgerechte Wohnungen, die von vornherein barrierefrei gebaut wurden. Das betrifft aber nur ~5 % des Gesamtbestandes. Der Rest muss baulich umgestaltet werden, wenn es an der Zeit ist.

Die meisten Menschen möchten in den gewohnten vier Wänden älter werden und dabei selbstbestimmt bleiben. Die Einschränkungen kommen mit zunehmendem Alter zudem schleichend. Das macht es schwer, einen exakten Zeitpunkt festzulegen, an dem sich vielleicht ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung lohnen würde. Es ist vielfach sinnvoller, die gewohnte Umgebung barrierefrei umzubauen. Das kann auch sukzessive geschehen und muss im günstigsten Fall nichts kosten, weil es die besagten Förderungen gibt. Die bauliche Umgestaltung gewährleistet, dass die Senioren sich unabhängig von ihrem Alter weiter ungehindert in der Wohnung bewegen können. Fremde Hilfe benötigen sie dabei nicht. Es geht hierbei einerseits um einen höheren Wohnkomfort und damit um mehr Lebensqualität, andererseits auch um mehr Sicherheit: Die barrierefreie Wohnung minimiert das Risiko von Stürzen in der eigenen Wohnung. Darüber hinaus lassen sich soziale Kontakte leichter pflegen, denn Freunde derselben Altersgruppe, ebenso aber Kinder bzw. eher Enkel mit wiederum einem kleinen Kind (dem Urenkel) können die Senioren leichter besuchen – Letztere mit dem Kinderwagen.

Eine barrierefreie Wohnung ist auch aus anderen Gründen wertvoll:

  • Personen mit einem Handicap benötigen sie ebenfalls. Auch für sie gibt es Förderungen.
  • Kleinkinder profitieren von der Barrierefreiheit, wenn sie gerade laufen lernen. In der altersgerechten Wohnung für Senioren fühlen sich diese ebenso wie der Urenkel sehr wohl.
  • Barrierefreiheit sichert langfristig den Wert einer Immobilie.

Das BGG (Bundesgleichstellungsgesetz) definiert die Barrierefreiheit in § 4 umfassender, nämlich durch den Wegfall aller mechanischen, technischen und informationstechnischen Hemmnisse für den Gebrauch von Räumen, Verkehrs- und Kommunikationsmitteln sowie weiterer Lebensbereiche. Bekanntermaßen lassen sich auch die Zugänge zu Webseiten barrierefrei gestalten. Übertragen auf die Wohnsituation von Senioren bedeutet das: Auch die Klingel, die Gegensprechanlage oder die Lichtschalter, die Bedienung von Haushalts- und Küchengeräten sowie des Entertainments müssen möglicherweise barrierefrei gestaltet werden. Den Hausnotruf können wir im weitesten Sinne als Hilfsmittel zur Barrierefreiheit hinzuzählen. Der § 4 BGG gestattet ausdrücklich behinderungsbedingt notwendige Hilfsmittel zur Herstellung der Barrierefreiheit.

Möglicherweise ist ja Ihre Wohnung (oder die Ihrer Eltern) schon in Teilen barrierefrei. Dies lässt sich mit einem Check überprüfen. Wenn Sie die meisten der nachfolgenden Fragen mit „Ja“ beantworten, ist die Barrierefreiheit gegeben. Wo das nicht der Fall ist, können sie mit einer baulichen Maßnahme nachbessern.

Zugang zur Wohnung

  • Erreichen Sie die Wohnung ohne Schwellen und Stufen?
  • Falls Treppen vorhanden sind: Gibt es eine Rampe oder einen Aufzug?
  • Existieren im Treppenhaus beidseitige Handläufe?
  • Sind die Terrasse oder der Balkon ohne Schwellen und Stufen zu erreichen?
  • Hat der Flur eine Breite von mindestens 120 cm?
  • Ist der Klingelton gut hörbar oder leuchtet für Hörgeschädigte eine Lampe auf?

Ausstattung des Bades

  • Ist die Dusche bodengleich und damit leicht begehbar? Ließe sie sich gegebenenfalls nachrüsten?
  • Hat die Dusche einen Hocker oder Klappsitz?
  • Gibt es im Bad ausreichend viele stabile Haltegriffe bzw. lassen sie sich nachrüsten?
  • Wurde die Rutschgefahr durch Matten oder Aufkleber vermindert?
  • Ist das WC richtig ausgestattet?
  • Geht die Tür nach außen auf? Lässt sie sich von außen entriegeln?
  • Sind die Bewegungsflächen vor dem Waschbecken und dem WC mindestens 120 x 120 cm groß?

Ausstattung der Küche

  • Ist das Kochen im Sitzen möglich?
  • Sind die Kochstelle und die Arbeitsplatte für einen Rollstuhlfahrer unterfahrbar?
  • Wird der Herd mit Abschaltautomatik überwacht?
  • Sind alle Schränke und Küchengeräte gut erreichbar?

Ausstattung von Wohn- und Schlafzimmer

  • Ist das Bett für komfortables Aufstehen hoch genug?
  • Ist es von drei oder gar vier Seiten für den Pflegefall ungehindert zugänglich?
  • Sind alle Schränke in den Wohnräumen bequem erreichbar?
  • Wurden alle Schwellen zwischen dem Flur und den Räumen eliminiert?
  • Ist der Esstisch rundherum zugänglich?

Allgemeines

  • Sind alle Türen mindestens 80, besser 90 cm breit?
  • Lassen sich alle Fenster leicht öffnen?
  • Sind sämtliche Kabel in Kabelkanälen verlegt?
  • Sind alle Teppiche rutschfest?
  • Lassen sich alle Bedienelemente (Türgriffe, Lichtschalter, Steckdosen) gut erreichen? (empfohlene Höhe: 85 cm)

Förderungen für den barrierefreien Umbau einer Wohnung gibt es von der Pflege-, Renten- und/oder Krankenkasse, durch länderspezifische Programme, durch die KfW und durch Stiftungen. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 Euro Zuschuss pro pflegebedürftiger Person im Haushalt für Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern. Diese Maßnahmen betreffen den Ein-, An- oder Umbau von/für Rampen, Treppenliften, breiteren Türöffnungen und niedrigen Duschwannen. Die Pflegebedürftigkeit bestimmt der festgestellte Pflegegrad. Die Krankenkasse finanziert Hilfsmittel, die der Arzt verordnet hat. Dies können beispielsweise eine Toilettensitzerhöhung, ein Badewannenlift und Stützgriffe im Bad sein. Landesförderprogramme fallen sehr spezifisch aus. In der Regel gewähren die Bundesländer einkommensabhängige Zuschüsse und/oder Darlehen. Auch diese können für Aufzüge, Rampen, Treppenlifte, Türöffner oder Türverbreiterungen genutzt werden. Als Kostenträger beteiligt sich die Deutsche Rentenversicherung. Es gibt weitere Kostenträger wie das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit, die aber kaum Leistungen für Senioren fördern.

Die KfW fördert den altersgerechten Umbau mit Krediten und Zuschüssen. Das Programm Nr. 455 gewährt einen Investitionszuschuss, das Programm 159 einen zinsgünstigen Kredit. Stiftungen fördern private Baumaßnahmen für das barrierefreie Wohnen sehr spezifisch. Die betreffenden Projekte samt der erforderlichen Anträge sind stark auf ganz bestimmte Zielgruppen und vielfach auch Regionen zugeschnitten. Der Verwendungszweck wird ebenfalls vorgegeben. Anträge werden regelmäßig nur bewilligt, wenn ein Finanzierungsplan und ein Kostenvoranschlag vorliegen. Diese Arbeit der Stiftungen ist sehr zu begrüßen, allerdings fallen die Bedingungen sehr komplex aus. Über Förderprogramme von Stiftungen informieren soziale Organisationen vor Ort wie etwa die Caritas, die Arbeiterwohlfahrt, die in Ostdeutschland sehr gut aufgestellte Volkssolidarität, die Vitalis und weitere, manchmal nur regional tätige Organisationen. Wichtig ist für alle Förderungen, dass keine Anschaffung vor deren Bewilligung getätigt werden sollte. Die Bewilligung ist in keinem Fall selbstverständlich, selbst wenn wie im Fall der Leistungen aus der Pflege- und Krankenkasse eigentlich ein Anspruch darauf besteht. Sinnvoll ist es auch, sich um mehrere Förderungen parallel zu bemühen, aber natürlich nur das Nötige, zuerst Bewilligte in Anspruch zu nehmen.

 

Seniorengerechtes, barrierefreies Wohnen ist machbar und lässt sich auch ohne Eigenmittel finanzieren. Allerdings gilt es oft, sich durch den Förderdschungel zu kämpfen.

 

Quellen:

www.wohnen-im-alter.de/zuhause/altersgerechtes Wohnen

 

www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/KfW-Zuschuss/

 

www.pflegeportal.org/ratgeber/wohnen/Zuschüsse für barrierefreies Wohnen

 

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