MDK - der medizinische Dienst der Krankenkassen

Zuständig für die Pflegebegutachtung

Berater vor Ort finden

Gutachter für die Pflegebedürftigkeit von Versicherten

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) übernimmt mannigfaltige Aufgaben für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland. Er berät die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Fragen der allgemeinen medizinischen und pflegerischen Versorgung und macht Begutachtungen. Der medizinische Dienst ist regional tätig und in den Bundesländern jeweils als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert.

Die Gutachter sind unabhängig in ihrer Bewertung und geben eine Empfehlung für einen Pflegegrad ab. Die Entscheidung über den Grad der Pflegebedürftigkeit und damit über Leistungen liegt allein bei den Kranken- und Pflegekassen, sie stützen sich aber auf das Urteil der Gutachter des MDK.

Laut Aussage des medizinischen Dienstes sind rund 7.500 Mitarbeiter im gesamten Bundesgebiet tätig, darunter 2.100 Ärzte und 2.100 Pflegefachkräfte. Weit über 90 Prozent der Mediziner besitzen mindestens eine Facharzt-Anerkennung, rund zwei Drittel haben sich zudem als Sozialmediziner qualifiziert.

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Welche Aufgaben übernimmt der MDK?

  • Pflegebegutachtung
    Im Auftrag der Pflegekassen stellt der MDK bei einem Besuch vor Ort fest, ob jemand pflegebedürftig ist. Die Gutachter des MDK prüfen, ob die Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit gegeben sind und geben eine Empfehlung zur Einstufung in einen Pflegegrad ab.
     
  • Einschränkung der Alltagskompetenz
    Der MDK prüft außerdem, ob eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt. Dies ist relevant für die Bewilligung von zusätzlichen Betreuungsleistungen
     
  • Verbesserungen des Wohnumfelds
    Und der MDK schlägt Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation vor sowie zur Verbesserung des Wohnumfelds. Zudem macht er Vorschläge für einen individuellen Pflegeplan

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