Pflegegrade

Die verschiedenen Pflegegrade und ihre Leistungen

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Die Pflegegrade im Überblick

Es gibt 5 verschiedene Pflegegrade. Nur wer einen Pflegegrad zugesprochen bekommt, erhält Leistungen der Pflegeversicherung. Wie hoch diese ausfallen, hängt wiederum von der Höhe des Pflegegrades ab. 

In der nebenstehenden Tabelle sehen Sie, welche Leistungen Ihnen mit welchem Pflegerad zustehen.

Der neue Pflegegrad 1

Der Pflegegrad 1 ist neu. Hier werden alle Menschen eingestuft, die bisher noch keine Pflegestufe hatten und noch keinen erheblichen Unterstützungsbedarf haben.

Mit dem Pflegegrad 1 erhalten diese Pflegebedürftigen dann zum Beispiel eine Pflege Beratung, eine Anpassung des Wohnumfeldes oder Leistungen der allgemeinen Betreuung.

Durch die Einführung des Pflegegrades 1 werden viel mehr Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Experten gehen von bis zu 500.000 neuen Leistungsempfängern aus.

Jeder dieser neuen Pflegebedürftigen hat Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro sowie auf zahlreiche weitere Leistungen von der Pflegeberatung über die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln bis hin zu Pflegekursen für Angehörige und ehrenamtliche Pflegende.

 

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Aus drei mach 5: Die neuen Pflegegrade

Als weitreichendste Neuerung bringt das Pflegestärkegesetz II eine Überführung der bisherigen drei Pflegestufen in künftig fünf Pflegegrade mit sich. Diese reichen von geringen über erhebliche bis zu schweren und schwersten Beeinträchtigungen.

Wer bereits Leistungen der Pflegeversicherung bezieht, wird per Gesetz automatisch in das neue System übergeleitet. Niemand muss einen neuen Antrag auf Begutachtung stellen. Dabei gilt: Alle, die bereits Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten, erhalten diese auch weiterhin mindestens in gleichem Umfang, die allermeisten sogar deutlich mehr.

Zum Überleitungszeitpunkt erhalten alle, die bereits eine Pflegestufe besitzen, einen schriftlichen Bescheid ihrer Pflegekasse, aus dem sich die Überleitung und auch die neuen Leistungsbeträge ergeben

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Wo beantragt man einen Pflegegrad?

Wenn Sie bei einem Angehörigen feststellen, dass er dauerhaft auf Hilfe und Unterstützung angewiesen ist, so können Sie für oder mit ihm bei der zuständigen Pflegekasse (die Pflegekasse ist der Krankenkasse des Versicherten angegliedert) einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellen.

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, bekommen Sie von Ihrer Pflegekasse eventuell einen Fragebogen, den Sie sorgfältig ausfüllen und zurücksenden. So erhält der Gutachter einen ersten Eindruck der Situation.

Es folgt ein Besuch in der häuslichen Umgebung, bei dem festgestellt wird, wie hoch der Grand an Selbständiger Versorgung ist. Je nach Punktzahl wird dann der Pflegegrad erteilt oder abgelehnt.

 

Welcher Pflegegrad entspricht welcher Pflegestufe?

Als allgemeine Regel kann man sagen, dass Pflegebedürftige mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen, automatisch in den nächsthöheren Pflegegrad übermittelt werden.

Menschen, die die Pflegestufe 0 bisher hatten, werden in den Pflegegrad 2 übergeleitet. Die Einstufung in den übernächsten Pflegegrad, gilt auch für alle Pflegebedürftigen mit eingeschränkten Alltagskompetenzen.

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Pflegestufe (alt)Pflegegrad (neu)
0Pflegegrad 2
Pflegestufe 1Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 + eingeschränkte AlltagskompetenzPflegegrad 3
Pflegestufe 2Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 + eingeschränkte AlltagskompetenzPflegegrad 4
Pflegestufe 3Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 + eingeschränkte AlltagskompetenzPflegegrad 5
HärtefallPflegegrad 5

 

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Rosemarie Mersch

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