Was kostet die 24-Stunden-Pflege?

Kosten und Zuschüsse für die private 24-Stunden-Betreuung

24-Stunden-Pflege - zu Hause gut versorgt

Die häusliche 24-Stunden-Betreuung ist mittlerweile für viele Menschen in Deutschland eine Alternative zum Pflegeheim geworden. Gerade für ältere Menschen ist ein Umzug in ein Pflegeheim oft mit großem emotionalem Stress verbunden. 

Die Seniorenbetreuung zu Hause ist deutlich günstiger als eine Unterbringung im Heim. Der Preisvorteil wird besonders dann deutlich, wenn zwei Personen (zum Beispiel ein Ehepaar) gepflegt werden von einer Betreuungskraft. 
Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. 

Kostenbeispiel Altenpflege

Pflegesituation:

Patient hat eine Gehhilfe, benötigt Windeln und hat Pflegegrad 3. Er wünscht eine Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen und Pflegeerfahrung.

▶ Jährliche Vermittlungsgebühr in Höhe von EUR 490,00

▶ Reisekosten maximal EUR 160,00 je An- und Abreise der Betreuungskraft

▶ Kost und Logis sind für die Betreuungskraft frei

*Es handelt sich bei dieser Berechnung um eine vereinfachte und beispielhafte Aufstellung der Kosten und möglichen Zuschüsse bei der Finanzierung der sogenannten 24-Stunden-Betreuung. Für den Zeitraum der Verhinderungspflege wird das bisher gezahlte Pflegegeld des Pflegebedürftigen auf die Hälfte gekürzt. Lediglich für den ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege wird das volle Pflegegeld ausbezahlt. Prinzipiell kann die eingetragene Pflegeperson frei entscheiden, wer als Ersatzkraft für die Verhinderungspflege dienen soll. In Bezug auf die Kostenerstattung gibt es jedoch Unterschiede, ob nahe Angehörige oder andere Personen (z.B. Nachbarn oder Pflegedienstmitarbeiter) zur Entlastung engagiert werden. Lesen Sie dazu hier mehr. Die genaue Höhe der Kosten und Zuschüsse ist vom Einzelfall abhängig und kann höher oder niedriger ausfallen. Zur optimalen Ausschöpfung der Pflege-Zuschüsse beraten wir Sie gern!

Verhinderungsgeld:
„Das Verhinderungspflegegeld wird nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 39 SGB XI bezahlt. Dazu muss die pflegebedürftige Person mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft werden, die pflegebedürftige Person muss seit mindestens sechs Monaten in der eigenen Häuslichkeit von der Pflegeperson gepflegt werden, die Pflegeperson muss zeitweise verhindert sein und die Kosten der notwendigen Ersatzpflege müssen nachgewiesen werden. Der Betrag für die Verhinderungspflege kann bis zu 2.499,00 €  pro Jahr betragen.

Kurzzeitpflegegeld:
Außerdem ist eine Aufstockung durch Umwandlung des Kurzzeitpflege-Budgets in Höhe von maximal 887,00 €  (50%) möglich, so dass insgesamt ein Betrag bis zu 3.386,00 €  zur Verfügung stehen könnte. Lassen Sie sich von Ihrem Pflegeberater und/oder Ihrer Pflegekasse beraten.

Steuerermäßigungen:
Die Betreuung in häuslicher Umgebung zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne von § 35a EstG. Auf Antrag kann die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, um 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen ermäßigt werden. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten.“

24-Stunden-Betreuung – Jetzt Pflegetarif ausrechnen

Jetzt in drei Schritten zum kostenlosen und unverbindlichem Angebot:

pflegerechner

Anforderungen an Betreuungskraft
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So finanzieren Sie die 24-Stunden-Pflege

Experteninterview 

 

▶ Wie setzt sich der Pflegetarif für eine Betreuungskraft zusammen?

"Der monatliche Pflegetarif setzt sich aus unterschiedlichen Kriterien zusammen:

  • Deutschkenntnisse der Betreuungskraft
  • Pflegebedarf und Krankheitsbild
  • Erfahrungen der Pflegekraft und Zusatzqualifikationen, z.B Führerschein

    Im monatlichen Tarif bereits enthalten sind der deutsche Mindestlohn, sowie sämtliche Sozialabgaben, Steuern und Versicherungen."

▶ Welche zusätzlichen Kosten entstehen bei der 24-Stunden-Betreuung?

"Wenn Sie mit einer Vermittlungsagentur für häusliche Betreuung zusammenarbeiten, entstehen in der Regel Gebühren für die Vermittlung. Bei der Sofiapflege Gmbh betragen diese Gebühren jährlich 490,00 €. Sie erhalten dafür einen persönlichen Ansprechpartner in unserem Haus, der sich um Personalvorschläge- und wechsel kümmert und auch bei allen Fragen hilfreich zur Seite steht. Außerdem entstehen Reisekosten für die An- und Abreise der Betreuungskraft. Kost und Logis sind immer frei für die Betreuungskraft."

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für die 24-Stunden-Pflege?

"Die monatlichen Kosten für eine Betreuungskraft können nicht direkt über die Pflegekasse abgerechnet werden. Es gibt jedoch einige unterstützende Zuschüsse. Je nach Pflegegrad besteht ein monatlicher Anspruch auf Pflegegeld, den sich die Pflegebedürftigen direkt auszahlen lassen können. Dieses Geld können sie verwenden, um einen Teil des Betreuungstarifes zu bezahlen. Neben dem Pflegegeld gibt es noch Leistungen aus der Verhinderungspflege, die man zur Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung nutzen kann.Das Budget der Verhinderungspflege kann man - wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind - noch anteilig mit MItteln aus der Kurzzeitpflege aufstocken. So entsteht ein jährlicher Zuschuss in Höhe von bis zu 3.386 €."

Welche weiteren finanziellen Unterstützungen gibt es?

"In den meisten Fällen können die Kosten für die Pflege der Angehörigen als haushaltsnahe Dienstleistungen mit bis zu EUR 4.000 steuerlich geltend gemacht werden. Ihr Steuerberater oder das zuständige Finanzamt berät Sie gerne dazu."

Anfrage

Anfrage

Kurzfilm - So finanzieren Sie die 24-Stunden-Pflege

Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine häusliche Betreuung und für die Vorteile der individuellen 24-Stunden-Pflege.

In unserem Kurzfilm erklärt Ihnen unsere Expertin für häusliche Pflege welche Zuschüsse Sie aus der Pflegeversicherug erwarten können.

Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu Ihrer aktuellen Pflegesituation.

Welche Zuschüsse gibt es aus der Pflegeversicherung?

Es gibt diverse Leistungen und Zuschüsse im Pflegefall von der Pflegekasse, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen wollen. Pflege- und Betreuungsleistungen erhalten pflegende Angehörige sowie professionelle Pflegekräfte. Alle hier aufgeführten Leistungen müssen bei der Kranken- oder der Pflegekasse beantragt werden!

Für den Erhalt der Leistungen ist in der Regel die Einstufung in einen Pflegegrad notwendig. Der erste Schritt ist somit die Anforderung eines Gutachtens durch den Medizinischen Dienst (MD). Abhängig vom festgestellten Pflegegrad fallen nun die Pflegeleistungen aus.

Pflegegeld

Pflegegeld erhält, wer in den eigenen vier Wänden durch einen Angehörigen, Bekannten oder andere privat organisierte Betreuungspersonen gepflegt wird. Hierunter fallen auch Betreuungskräfte aus osteuropäischen Ländern.

Voraussetzung für den Erhalt von Pflegegeld  ist, dass der Pflegebedürftige einen Pflegegrad hat. Die Höhe des Pflegegelds hängt vom Pflegegrad ab.

Das Pflegegeld wird immer an den Pflegebedürftigen selbst ausgezahlt.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen erhält, wer häusliche Pflegehilfe durch professionelle Pflegekräfte, also durch einen ambulanten Pflegedienst, in Anspruch nimmt. Diese Sachleistungen rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. 
Die medizinische Behandlungspflege – also Tätigkeiten wie Wundversorgung, Verbandswechsel, Medikamentengabe, Dekubitusbehandlung sowie Blutdruck- und Blutzuckermessung – fällt nicht unter die Pflegesachleistungen. Sie wird auf ärztliche Verordnung hin von examinierten Pflegekräften durchgeführt und die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.

Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung

Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich auch kombinieren. Und zwar dann, wenn sowohl Sie als Angehöriger pflegen als auch ein ambulanter Pflegedienst beauftragt ist oder der Pflegebedürfte zusätzlich in einer Tagespflege- oder Nachtpflegeeinrichtung (ab Pflegegrad 2) versorgt wird.

Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen monatlich mit der Pflegekasse ab. Die Pflegekasse prüft dann, ob die Pflegesachleistungen voll ausgeschöpft wurden. Wenn dies nicht der Fall ist, erhalten Sie anteilig noch Pflegegeld.

In unserem Pflege-Lexikon finden Sie weitere Informationen zum Thema Kombinationsleistungen in der Pflege.

                    

Verhinderungspflege

Wenn pflegende Angehörige krank sind oder Urlaub machen wollen gewährt die Pflegekasse Zuschüsse für die Verhinderungspflege. Dafür stehen den Pflegebedürftigen pro Jahr 1.612,00 € für bis zu sechs Wochen zur Verfügung.
Bei Nichtnutzung der Kurzzeitpflege steigt der Anspruch für Verhinderungspflege sogar auf bis zu 2.499,00 € an. Erstattet werden die Kosten ab Pflegegrad 2. Aufwendungen für Verhinderungspflege können beispielsweise die Kosten für Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes sein. Oder auch die Betreuungsleistungen einer osteuropäischen Betreuungskraft. 
Laden Sie sich hier den Antrag auf Verhinderungspflege runter.

Pflegehilfsmittel

Für Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Handschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz oder Bettschutzunterlagen, die zum Verbrauch bei der Pflege zu Hause bestimmt sind, gewährt die Pflegekasse bis zu 40 Euro monatlich. Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad vorliegt. Erstattet wird ab Pflegegrad 1.

Wir übernehmen gerne für Sie die Beantragung der Kostenübernahme und beliefern Sie püntklich jeden Monat mit den von Ihnen ausgewählten Pflegehilfsmitteln.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Pflegehilfsmittel".

Technische Hilfsmittel für Senioren

Technische Hilfsmittel für die häusliche Pflege übernimmt auf Antrag die Pflegekasse.
Darunter fallen zum Beispiel Pflegebetten, Lagerungsrollen oder Waschsysteme für bettlägerige Patienten.

Wenden Sie sich bei Fragen stets an Ihre Pflegekasse. Ihnen stehen oft mehr Zuschüsse und Leistungen zu, als Ihnen bewusst ist.

Zuschüsse für Wohnraum-Anpassungen

Wer Wohnraum-Anpassungen vornimmt, um die eigenen vier Wände des Pflegebedürftigen barrierearm oder barrierefrei zu machen, dem gewährt die Pflegekasse einmalig einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Wenn sich der Pflegegrad des Versicherten ändert, gewährt die Kasse diesen Zuschuss eventuell neu.

Hier finde Sie weitere Informationen zum Thema "Wohnraum-Anpassungen für die häusliche Pflege".

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