Im Alter gut versorgt und betreut werden in den eigenen vier Wänden - die häusliche 24-Stunden-Betreuung am Standort Villingen-Schwenningen macht dies möglich. Diese Alternative zum Pflegeheim ist oftmals sogar günstiger. Bei der stationären Pflege werden nur die pflegerischen Maßnahmen von der Pflegekasse übernommen, nicht die Verpflegung und Unterbringung. Diesen Eigenanteil unterschätzen viele ältere Personen. Wenn dann auch noch zwei Personen gepflegt werden sollen, sind die Kosten im Heim oft viel höher als bei einer 24-Stunden-Betreuung daheim.
Zu betreuende Person
2. Person im Haushalt
Wünsche an die Betreuungskraft
Das Beispiel bezieht sich auf folgende Betreuungssituation:
Kosten und Zuschüsse | Preiskategorie |
Kosten für die Betreuungskraft pro Monat | 2.150,00 € |
Vermittlungs- und Betreuungsgebühr | 69,00 € |
Pflegegeld für Pflegegrad 3 | -545,00 € |
Verhinderungspflegegeld | -201,50 € |
Steuervorteile bis 4.000 EUR / Jahr | - 333,00 € |
Gesamtbelastung pro Monat effektiv | 1.139,50 |
*Es handelt sich bei dieser Berechnung um eine vereinfachte und beispielhafte Aufstellung der Kosten und möglichen Zuschüsse bei der Finanzierung der sogenannten 24 Stunden Betreuung. Für den Zeitraum der Verhinderungspflege wird das bisher gezahlte Pflegegeld des Pflegebedürftigen auf die Hälfte gekürzt. Lediglich für den ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege wird das volle Pflegegeld ausbezahlt. Prinzipiell kann die eingetragene Pflegeperson frei entscheiden, wer als Ersatzkraft für die Verhinderungspflege dienen soll. In Bezug auf die Kostenerstattung gibt es jedoch Unterschiede, ob nahe Angehörige oder andere Personen (z.B. Nachbarn oder Pflegedienstmitarbeiter) zur Entlastung engagiert werden. Lesen Sie dazu hier mehr. Die genaue Höhe der Kosten und Zuschüsse ist vom Einzelfall abhängig und kann höher oder niedriger ausfallen. Zur optimalen Ausschöpfung der Pflege-Zuschüsse beraten wir Sie gern!
Verhinderungsgeld:
„Das Verhinderungspflegegeld wird nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 39 SGB XI bezahlt. Dazu muss die pflegebedürftige Person mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft werden, die pflegebedürftige Person muss seit mindestens sechs Monaten in der eigenen Häuslichkeit von der Pflegeperson gepflegt werden, die Pflegeperson muss zeitweise verhindert sein und die Kosten der notwendigen Ersatzpflege müssen nachgewiesen werden. Der Betrag für die Verhinderungspflege kann bis zu 1.612,00 € pro Jahr betragen.
Kurzzeitpflegegeld:
Außerdem ist eine Aufstockung durch Umwandlung des Kurzzeitpflege-Budgets in Höhe von maximal 806,00 € (50%) möglich, so dass insgesamt ein Betrag bis zu 2.418,00 € zur Verfügung stehen könnte. Lassen Sie sich von Ihrem Pflegeberater und/oder Ihrer Pflegekasse beraten.
Steuerermäßigungen:
Die Betreuung in häuslicher Umgebung zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne von § 35a EstG. Auf Antrag kann die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, um 20 Prozent, höchstens 4 000 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen ermäßigt werden. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten.“
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